Gewerbe online

…z.B. bei Ebay.
Eigentlich sollte es keine schwierige Sache sein, für seinen Schwager
nebenberuflich „Neuware“ über Ebay zu verkaufen. Der Schwager kommt
nämlich als Unternehmer sehr günstig an bestimmte Artikel.
Nun gehöre ich wegen meinen fehlenden Kaufmännischen und vor allem
steuerlichen Kenntnissen zu denen, die hier im Forum meist als „zum
Scheitern“ gesehen werden.
Blauäugig bin ich aber auch nicht und habe mich grob informiert, wie
das mit dem gewerblichen Verkauf bei Ebay funktionieren kann.
Da ist von Ust-ID, Kleinunternehmer und einer nicht abführbaren Steuer
die Rede; von Betimmungen die einzuhalten sind (AGBs, Adressenangabe).
Und es gibt noch einiges mehr, was ich als Gewerbetreibender auf Ebay
beachten müsste.
Bevor ich aber (auch wenn das Risiko erst mal beim Partner ist)
kopfüber als „Groß“-Händler anfange möche ich erst mal zusammen mit
meinem Schwager ein konkretes Beispiel durchrechnen.
Meine Infos sind bisher nur Stückwerk und für mich auch zu abstrakt
(hier haben meines Erachtens kaufmännische Spezis Verständigungsprobleme,
ohne es zu merken).
Ist es in diesem Board möglich, einen Umriss zu einem „real exsistierenden“ Fall zu geben?
Annahme: Mein Schwager meldet sich als Kleinunternehmer bei Ebay an.
Was würde bei einem Einkauf von jährlich 10000 € und einem Verkauf
von 13000 € (beides incl. MwSt) abgezogen werden, bzw. wie und was
müsste davon beim Finanzamt angegeben werden?
Klar dass das bei wesentlich höherem Umsatz schon wieder anders ausschaut.
Fixkosten (Ebay-Gebühren,etc.) und Arbeitszeit mal außen vor gelassen.
Was müsste bei einem solchen Bussines noch beachtet werden, oder
genauer: Was kommt da von a bis z an Papierkram (Finanzamt) auf mich zu?
Grüße,
Erik

Hi

Annahme: Mein Schwager meldet sich als Kleinunternehmer bei
Ebay an.

Also Anmelden tust du dich als Kleinunternehmer nicht bei Ebay sondern beim beim Finanzamt (ist eine Steuerrechtlich-Handelsrechtlicher Begriff…)
–>1. Zum Gewerbeamt gehen und dort ein „Gewerbe“ anmelden „z.B.Handel mit Textilien und Schmuck“

–>2.Dann bekommst du vom Finanzatm einen Bogen zugeschickt (besser noch du holst den in deinem Finanzamt ab, der liegt dort normalerweise aus,geht wesentlich schneller und ist auch „sicherer“) in dem du angeben musst ob du als Kleinunternehmer behandelt werden möchtest oder nicht. (ist auf dem Bogen eine Frage zum Ankreuzen) &19Abs. 1 USStG

Was würde bei einem Einkauf von jährlich 10000 € und einem
Verkauf
von 13000 € (beides incl. MwSt) abgezogen werden, bzw. wie und
was
müsste davon beim Finanzamt angegeben werden?

Als Kleinunternehmer(das hast du beim Finanzamt so beantrag) darfst du die Mehrwertsteuer=Umsatzsteuer nicht in der REchnung von dir an deine Kunden ausweisen. Es darf als keines FAlls draufstehen „inkl. 16%MWST“. Sondern nur Endbetrag = 100EUR (und sonst nichts weiter).
Der Vorteil ist nun, dass du nun keine 16% MWST ans Finanzamt zahlen musst. Sprich du verkaufst die Waren für insgesamt 13000 und das gehört dir dann auch zu 100Prozent! (Aber nochmals Achtung, wenn du die Waren als KleinU für 13000 EUR verkaufst darfst du nicht sagen für 13000EUR inkl. MWST. da du die Mehrwertsteuer ja nicht ausweisen darfst. Du verkaufst es also für 13000EUR, bast)
BEi einem einkaufspreis von 10000 EUR ist der unversteuerte Gewinn also 3000EUR.

WEnn du nun kein kleinunternehmer wärst, dann müsst bei den 13000 Eur die MWST ausweisen, was ca 11200 EUR sind plus 1800 EUR Steuer.
DAFÜR darfst du aber bei den eingekauften Waren auch die Vorsteuer (das ist der MWST-Betrag der auf den eingekauften Waren liegt) ABZIEHEN!. Sprich du kaufst die WAren nicht für 10000EUR ein, sondern für 8620! (8620 +16MWST(=1380) = 10000) . Die beiden Werte werden nun gegeneinander aufgerechnet und daraus ergibt sich die Zahllast ans Finanzamt = 420 -->
1380 (ist dein Guthaben)
-1800 (müsstest du eigentlich abführen)
= 420

(Besteuert wird damit der Mehrwert also die Differenz zwischen den 8620 und 11200)

Wenn man nur das berücksichtigt, dann liegt dein Gewinn bei 2580!

Wie du sihest ist somit die kleinunternehmer REgelung !besser!, dein Gewinn liegt bei 3000EUR!

ABER
Die KU hat auch nachteile.

  1. Wird KAUM/NIE ein Geschäftskunde bei dir bestellen weil er die Vorsteuer dann selbst nicht abziehen darf wenn du eine Rechnung OHNE MWST-AUsweis schreibst. (Macht also nur Sinn wenn du an echte Privatkunden verkaufst.)

UND zweitens, der Vorsteuerabzug gilt nicht nur für die Verkauften Produkte selbst, sondern auch für sämtliche Betrieblichen AUfwände! Sprich wenn du einen Computer kaufst dann kannst du dort ebenfalls die 16MWST Zurückerstattet bekommen (vom Finanzamt). Je mehr an Anlage und Umlaufvermögen du also für dein Geschäft brauchst desto interessanter wird das. Angenommen du Kaufst ein Auto für 20000EUR inkl. MWST (so gibts das normalerweise bei Händler=mit MWST) das nur betrieblich genutzt wird, kannst du also die MWST wieder vom Finanzamt zurüvkverlangen. Das sind dann gleich ein paar tausend EUR die du zurückbekommst.

JEDOCH musst du in beiden Fällen das ganze per Einkommensteuer Erklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ganz normal versteuern!
entweder die 3000EUR oder die 25800 EUR
(das hat also mit der Kleinunternehmerregulung in beiden Fällen dann nichts mehr zu tun, das ist dann die persönliche Versteuerung mit persönlichen Steuersatz, inkl. weiterer Einküfte aus Kapitalvermögen, Angestelltentätigkeit (sofern du das ganze nur nebenher machst…)

Viele Grüße
Julian

Hallo Herr Guenther,

die Frage lautete:

„Was würde bei einem Einkauf von jährlich 10.000€ und einem Verkauf von 13.000€ (beides incl. USt.) abgezogen werden, bzw. wie und was müsste davon beim Finanzamt angegeben werden ?“

Mit § 19 UStG sollen Kleinunternehmer in eine günstigere Verkaufsposition versetzt werden, d.h. ihre Waren ohne USt. anbieten können, während die größeren „Kollegen“ diese berücksichtigen müssen.

In Ihrem Beispiel vergleichen Sie allerdings nicht zwei Nettopreise miteinander, sondern behandeln den Verkaufspreis des Kleinunternehmers so, als seien 13.000€ erzielbar und machen das Beispiel somit unvergleichbar.

Durch die im Vergleich ungleich angesetzten Nettoverkaufspreise kommen Sie zwangsweise auf ein Ergebnis zu Gunsten des unter § 19 UStG fallenden Kleinunternehmers, dies ist aber falsch.

Nachfolgend ist das Beispiel nochmals mit gleichen Ausgangszahlen durchgerechnet:

…mit USt.-Pflicht…ohne USt.-Pflicht

…Einnahmen…11.206,90…11.206,90

  • USt…1.793,10
    = SUM Einnahmen…13.000,00…11.206,90

…Ausgaben…8.620,69…8.620,69

  • VSt…1.379,31…1.379,31
    = SUM Ausgaben…10.000,00…10.000,00

Liquidität…3.000,00…1.206,90

abzuf. USt…413,79

Liquidität/Gewinn…2.586,21…1.206,90

Werden gleiche Nettoverkaufspreise für den Vergleich in Ansatz gebracht, dann muß der unter § 19 UStG fallende Kleinunternehmer um die in seinen Einkaufpreisen enthaltene und nicht verrechenbare VSt. schlechter dastehen als sein größerer Kollege (Kontrolle: 2.586,21€ ./. 1.379,31€ = 1.206,90€).

Wie Sie an der detaillierten Rechnung erkennen, macht der Kleinunternehmer keineswegs einen Gewinn von 3.000€, denn dieser kommt nur dadurch zustande, dass Sie unterstellen, dass er 13.000€ an Verkaufspreis erzielen kann und die Prämisse um die Differenz von 13.000 ./. 11.206,90 = 1.793,10 abändern.

De facto erzielt er einen höheren Gewinn, wenn er auf die Befreiung verzichtet und die VSt. abziehen kann, denn überall dort, wo VSt.-behaftete Vorleistungen einen hohen Anteil haben, lohnt sich eine USt.-Befreiung nicht und genau dies ist hier der Fall.

MfG
M. Grigo

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hallo beboub,

einen ähnlichen fall hatte ich gestern auch auszufechten:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

lg, pit

Hallo,

Danke für das Feedback.

Aber!
Während sich ihre Modellrechnung am Verkauf von Waren an Geschäfts- und Privatkunden orientiert, bezieht sich meine Rechnung alleinig auf den Privatkunden (typisch für Ebay).

Wenn der Forumsteilnehmer bei E-Bay verkauft, ist anzunehmen, dass er ausschließlich an Privatkunden verkauft! Einem Privatkunden bringt der Vorsteuerabzug absolut NICHTS!
Unser potenzieller E-Bayverkäufer konkurriert im freien Markt mit Millionen anderer Unternehmen (=Preis und Leistungsmasstab). Davon sind mal angenommen 95 Prozent gewerblich tätig und fallen NICHT unter die Kleinunternehmerregelung. Sprich diese müssen die MWST ausweisen und abführen.

Wenn nun unser E-Bayverkaufer nur an Privatpersonen verkauft, dann muss er mit einem Wettbewerbsfähigen Preis aufwarten. Angenommen IBM Verkauft das Produkt für 13.000 EUR INKL.! 16%MWST. Unser E-BayVerkäufer verspricht nun das Gerät persönlich aufzubauen und eine kleine Einweisung, die IBM nicht bietet. (Leistungs-Servicevorteil für den E-Bayverkäufer=Alleinstellungsmerkmal und damit Kaufanreiz)
Dafür verlangt er ebenfalls 13.000 EUR (Allerdings OHNE MWST-Ausweis !!). Für die Privatkunden sind beide Angebote vom Preis her absolut GLEICH! Sie müsste in beinden Fällen einen Betrag von 13.000EUR überweisen oder Bar bezahlen.

Ich habe in der Praxis (nicht bei Unternehmen die primär an Geschäftskunden verkaufen) sondern z.B. im Einzelhandel noch nie gesehen, dass irgendwo stand; Aldi-Sonderangebot: Eduscho Kaffee 5,99 ZUZÜGLICH/EXKL. 16%MWST. Das ist ja sogar verboten!
Die MWST muss bei Endkundenpreisen mit ausgewiesen sein. Endkundenpreise sind im allgemeinen Markt der „Normasstab“ woran sich der Kunde beim Einkauf und Preisvergleich orientiert.
Und das egal ob nun mit MWST vom Nicht-Kleinunternehmer oder ausnahmsweise LEGAL OHNE MWST vom Kleinunternehmer)

Hier ist eben, wie ich das aufgezeigt habe, die Kleinunternehmerregelung beim Verkauf an Privatkunden doch die bessere Alternative, denn der Masstab ist immer der Marktpreis mit MWST. Wenn ein Kleinunternehmer nun die MWST nicht explizit ausweisen muss bzw. „weg fällt“ verkauft er deswegen das Produkt nicht um 16% billiger sondern zum normalen Marktpreis und macht entsprechend mehr Gewinn. Das sind in unserem Beispiel 1794EUR die er mehr einnimmt. Und damit ergibt sich im Vergleich ein effktiver Gewinn gegenüber der NICHT-Kleinunternehmerregelung von 414 EUR. (3000-2586)

Der Betrag ist natürlich nicht statisch und hängt von vielen Größen ab, wie ich das auch dargestellt habe. Je höher die Allgemeinen Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb und auch für das Produkt selbst im Einkaufspreis sind desto niedriger wird dieser Betrag aufgrund der nutzbaren Vorsteuererstattung. Im konkreten Falle macht es aber wirklich Sinn zur Kleinunternehmerregelung zu optieren.

Ihre Rechnung ist natürlich absolut richtig, spricht aber ein ganz anderes Szenario an, wenn er letztendlich (primär) an Geschäftskunden verkauft. Wenn man sich den Vergleich ansieht, dann ist es selbstverständlich, dass er bei A) mehr verdient, er verlangt ja auch wesentlich mehr: 13.000EUR anstelle von nur 11.286EUR.
Er wälzt schlichtweg die MWST bei A) einfach noch auf dem Kunden ab und bekommt zusätzlich die Vorsteuer erstattet. Dass er damit mehr „verdient“ (2.586) ist ja klar.

A) 13.000 EUR = (11.286 + 16%MWST) Einzahlungen --> 2.586 EUR Ertrag
B) 11.286 EUR Einzahlungen --> 1.206 EUR Ertrag

Damit egeben sich aber für den PRIVATKUNDEN ZWEI unterschiedliche Marktpreise! Er könnte einmal das Produkt für 13.000 EUR inkl. der 16%MWST bei einem NICHT-Kleinunternehmer kaufen und einmal das gleiche Produkt für 11.286 „exkl.“ 16%MWST bei einem Kleinunternehmer.
In der Theorie ist das schon richtig, aber in der Praxis wird sich der Preis immer an den Brutto-Preis mit der Mehrwertsteuer annähern und damit ergibt sich für die Kleinunternehmerregelung (beim ausschließlichen Verkauf an Privatkunden) ein wirklicher geldwerter Vorteil für den Kleinunternehmer!

Wenn dem nicht so wäre, wäre die Kleinunternehmerregelung doch (so wie sie das auch festgestellt haben) nicht nur in diesem Falle „witzlos“ sondern ganz und gar IMMER unvorteilhaft. (Denn wenn ich die MWST einfach noch draufschlagen und zusätzlich die Vorsteuer abziehen kann, ist die NICHT-Kleinunternehmerregelung immer vorteilhafter.)
Da stellt sich doch auch die ernsthafte Frage des Sinns der Kleinunternehmerregelung. Das einzige was mir spontan dazu einfallen würde wäre, dass man sich die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen die ersten zwei Jahre ersparen könnte. Das wäre aber arg wenig wenn man die Steuermassnahmen als „Wirtschaftpolitisches Steuerungs und insbesondere Förderungsinstrument“ einsetzt.

ICh bin auch sehr an einer Antwort interessiert, da ich mit dem Thema noch relativ am Anfang stehe und einen ganz anderen Studien-Background habe. Vielleicht sehe ich da ja wirklich was falsch, aber ich denke schon dass die Kleinunternehmer Regelung ihren Sinn hat und das nur so berechenbar ist auf Basis einen Brutto-Marktpreises wie oben und sich damit wirklich ein geldwerter Vorteil für den Kleinunternehmer ergibt.

Viele Grüße Julian

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…auch von BEBOUB

Aber!
Während sich ihre Modellrechnung am Verkauf von Waren an
Geschäfts- und Privatkunden orientiert, bezieht sich meine
Rechnung alleinig auf den Privatkunden (typisch für Ebay).

Hab’ die Rechnung nicht so recht verstanden, aber der Verkauf richtet
sich sicherlich zu 99,9% an Nicht-Unternehmer, also Privat.

Wenn der Forumsteilnehmer bei E-Bay verkauft, ist anzunehmen,
dass er ausschließlich an Privatkunden verkauft! Einem
Privatkunden bringt der Vorsteuerabzug absolut NICHTS!

Ich merke immer mehr, dass ich mich mal ausführlich mit meinem
Schwager, der ja bereits Unternehmer im Handwerk ist, zusammensetzen
muss und anhand von Szenarien mir z.B. die Sache mit dem Vorsteuerabzug
erklären lasse.

Unser potenzieller E-Bayverkäufer konkurriert im freien Markt
mit Millionen anderer Unternehmen (=Preis und
Leistungsmasstab). Davon sind mal angenommen 95 Prozent
gewerblich tätig und fallen NICHT unter die
Kleinunternehmerregelung. Sprich diese müssen die MWST
ausweisen und abführen.

Das müsste/könnte mein Schwager auch, wenn ER selbst bei ebay
verkaufen würde, oder? Er sagte auch noch, was auch vorstellbar ist,
dass ein Prüfer wissen möchte, an wen und wie z.B. 100 Ersatzteile
verkauft wurden. Also quasi an mich.

Wenn nun unser E-Bayverkaufer nur an Privatpersonen verkauft,
dann muss er mit einem Wettbewerbsfähigen Preis aufwarten.

Richtig, das wäre unser Vorteil!

Angenommen IBM Verkauft das Produkt für 13.000 EUR INKL.!
16%MWST. Unser E-BayVerkäufer verspricht nun das Gerät
persönlich aufzubauen und eine kleine Einweisung, die IBM
nicht bietet. (Leistungs-Servicevorteil für den
E-Bayverkäufer=Alleinstellungsmerkmal und damit Kaufanreiz)
Dafür verlangt er ebenfalls 13.000 EUR (Allerdings OHNE
MWST-Ausweis !!). Für die Privatkunden sind beide Angebote vom
Preis her absolut GLEICH! Sie müsste in beinden Fällen einen
Betrag von 13.000EUR überweisen oder Bar bezahlen.

Ich habe in der Praxis (nicht bei Unternehmen die primär an
Geschäftskunden verkaufen) sondern z.B. im Einzelhandel noch
nie gesehen, dass irgendwo stand; Aldi-Sonderangebot: Eduscho
Kaffee 5,99 ZUZÜGLICH/EXKL. 16%MWST. Das ist ja sogar
verboten!
Die MWST muss bei Endkundenpreisen mit ausgewiesen sein.
Endkundenpreise sind im allgemeinen Markt der „Normasstab“
woran sich der Kunde beim Einkauf und Preisvergleich
orientiert.
Und das egal ob nun mit MWST vom Nicht-Kleinunternehmer oder
ausnahmsweise LEGAL OHNE MWST vom Kleinunternehmer)

Hier ist eben, wie ich das aufgezeigt habe, die
Kleinunternehmerregelung beim Verkauf an Privatkunden doch die
bessere Alternative, denn der Masstab ist immer der Marktpreis
mit MWST. Wenn ein Kleinunternehmer nun die MWST nicht
explizit ausweisen muss bzw. „weg fällt“ verkauft er deswegen
das Produkt nicht um 16% billiger sondern zum normalen
Marktpreis und macht entsprechend mehr Gewinn. Das sind in
unserem Beispiel 1794EUR die er mehr einnimmt. Und damit
ergibt sich im Vergleich ein effktiver Gewinn gegenüber der
NICHT-Kleinunternehmerregelung von 414 EUR. (3000-2586)

Der Betrag ist natürlich nicht statisch und hängt von vielen
Größen ab, wie ich das auch dargestellt habe. Je höher die
Allgemeinen Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb und auch für
das Produkt selbst im Einkaufspreis sind desto niedriger wird
dieser Betrag aufgrund der nutzbaren Vorsteuererstattung. Im
konkreten Falle macht es aber wirklich Sinn zur
Kleinunternehmerregelung zu optieren.

Ihre Rechnung ist natürlich absolut richtig, spricht aber ein
ganz anderes Szenario an, wenn er letztendlich (primär) an
Geschäftskunden verkauft. Wenn man sich den Vergleich ansieht,
dann ist es selbstverständlich, dass er bei A) mehr verdient,
er verlangt ja auch wesentlich mehr: 13.000EUR anstelle von
nur 11.286EUR.
Er wälzt schlichtweg die MWST bei A) einfach noch auf dem
Kunden ab und bekommt zusätzlich die Vorsteuer erstattet. Dass
er damit mehr „verdient“ (2.586) ist ja klar.

A) 13.000 EUR = (11.286 + 16%MWST) Einzahlungen --> 2.586
EUR Ertrag
B) 11.286 EUR Einzahlungen --> 1.206 EUR Ertrag

Damit egeben sich aber für den PRIVATKUNDEN ZWEI
unterschiedliche Marktpreise! Er könnte einmal das Produkt für
13.000 EUR inkl. der 16%MWST bei einem NICHT-Kleinunternehmer
kaufen und einmal das gleiche Produkt für 11.286 „exkl.“
16%MWST bei einem Kleinunternehmer.
In der Theorie ist das schon richtig, aber in der Praxis wird
sich der Preis immer an den Brutto-Preis mit der
Mehrwertsteuer annähern und damit ergibt sich für die
Kleinunternehmerregelung (beim ausschließlichen Verkauf an
Privatkunden) ein wirklicher geldwerter Vorteil für den
Kleinunternehmer!

Wenn dem nicht so wäre, wäre die Kleinunternehmerregelung doch
(so wie sie das auch festgestellt haben) nicht nur in diesem
Falle „witzlos“ sondern ganz und gar IMMER unvorteilhaft.
(Denn wenn ich die MWST einfach noch draufschlagen und
zusätzlich die Vorsteuer abziehen kann, ist die
NICHT-Kleinunternehmerregelung immer vorteilhafter.)
Da stellt sich doch auch die ernsthafte Frage des Sinns der
Kleinunternehmerregelung. Das einzige was mir spontan dazu
einfallen würde wäre, dass man sich die monatlichen
Umsatzsteuervoranmeldungen die ersten zwei Jahre ersparen
könnte. Das wäre aber arg wenig wenn man die Steuermassnahmen
als „Wirtschaftpolitisches Steuerungs und insbesondere
Förderungsinstrument“ einsetzt.

ICh bin auch sehr an einer Antwort interessiert, da ich mit
dem Thema noch relativ am Anfang stehe und einen ganz anderen
Studien-Background habe. Vielleicht sehe ich da ja wirklich
was falsch, aber ich denke schon dass die Kleinunternehmer
Regelung ihren Sinn hat und das nur so berechenbar ist auf
Basis einen Brutto-Marktpreises wie oben und sich damit
wirklich ein geldwerter Vorteil für den Kleinunternehmer
ergibt.

Viele Grüße Julian

Puh, also wenn ich das nun richtig verstanden habe muss ich als
Groß-Unternehmer noch eine bestimmte Steuer ans Finanzamt abführen,
die ich aber über Betriebsmittel wieder absetzen könnte. Zudem könnte
ich bei viel Umsatz auch etwas anders rechnen und hätte auch noch
Gewerbekunden für den Absatz.
Als Kleinunternehmer darf ich nicht über 17500 € Umsatz kommen,
muss monatlich einen Nachweis beim Finazamt erbringen,
kann aber in diesem Rahmen der Erlös voll behalten.
Nur dass mit das als „sonstige Einkünfte“ beim Einkommenssteuerbescheid
wieder gegen gerechnet wird.
Muss ich denn die rechtlichen Bestimmungen für Unternehmer, wie z.B.
Widerrufsrecht, Garantie, eigene Adresse veröffentlichen, u.s.w.
als Kleinunternehmer einhalten?
Grüße,
Erik

Welche Artikel wollt ihr denn anbieten?
In welchem Stadium seit ihr momentan?
Welche Visionen habt ihr?

Grüße
Sebastian

Welche Artikel wollt ihr denn anbieten?

Werkzeuge, mechanische Hilfsmittel, u.ä.

In welchem Stadium seit ihr momentan?

Mein Partner kann die Ware als Unternehmer vom
Großhändler günstig einkaufen. Gewerbeschein, o.ä.
habe ich noch nicht. Dafür muss das ganze
erst mal gründlich kalkuliert werden
(mein Partner wollte die nächsten Tage
mir seine Kalkulation vorstellen).

Welche Visionen habt ihr?

Klein beginnen und erst mal sehen, ob die
Ware für diesen Preis (sofort kaufen) auch
in der geschätzten Stückzahl abgesetzt werden
kann.
Dann für ca. 1/2 Jahr bis 1 Jahr ca. 10 Teile/Monat
„versteigern“. Hier wäre mit einem Minimal-Gewinn
von 100 €/Monat zu rechnen, was sich nach ca. 1/2
erst richtig rentiert, weil dann die Abwickelung mit
allem was dran hängt, weitestgehend rutiniert ablaufen
sollte; sprich Zeitfaktor sollte wesentlich geringer
sein als zu Beginn.
Je nach dem, wie es insgesamt läuft, machen wir dann
entweder die Schotten dicht, oder erhöhen unsere Angebotspallete
auf ca. 30 Teile/Monat, was nach Adam Riese min. 300 € Gewinn
je Teilhaber ausmachen sollte.
Wenn das gut läuft kommt die nächste Steigerung…
…bis zum Millionär :smiley: …so viel zu meinen/unseren Visionen
Mein Partner bleibt der Unternehmer der er schon ist,
kann den Kram steuerlich absetzen;
und ich bin eben am überlegen, ob ich mich als
Kleinunternehmer anmelden soll.

Grüße
Sebastian

Grüße,
Erik

Hallo Erik,

sorry für die sehr verspätete Antwort. Grundsätzlich ist ein Gewerbe anzumelden und zu betreiben eine „einfache und problemlose Sache“. Jedoch kommt man leider nicht darum sich doch mit ein paar Themen näher zu beschäftigen und muss dafür durchaus Tagen/Wochen an Zeit investieren… Ich denke gerade der „bürokratische Aufwand“ ist heute die Haupt Hemmschwelle/Einstiegsbarriere. Sonst hätten viel mehr ihren eigenen gewernblichen Nebenjob z.B. über Ebay…

Puh, also wenn ich das nun richtig verstanden habe muss ich
als
Groß-Unternehmer noch eine bestimmte Steuer ans Finanzamt
abführen,
die ich aber über Betriebsmittel wieder absetzen könnte.

Zwar sind die Ausdrücke nicht ganz 100 richtig aber inhaltlich ist das schon so ca richtig:wink: Es geht hier um die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer (beide Begriffe werden synonym verwendet… Wenn auch Mehrwertsteuer der etwas bessere Begriff ist…
Das jetzt komplett zu erklären wäre glaube ich nicht sinnvoll, denn es gibt einen wirklich netten Artikel dazu bei akademie.de den ich mal nachfolgend rausgesucht habe. Auch finden sich dort wirklcih sehr gute Artikel über alles was man wissen muss. Angefangen von wie muss eine Rechnung aussehen bis hin zu ???

http://www.akademie.de/business/kurse/finanzwesen/le…

(die Grundlagen sind bei dem Kurs alle kostenlos! Einfach weiter unten auf der Seite schauen… „Kurs Inhalte“…)

Zudem

könnte
ich bei viel Umsatz auch etwas anders rechnen und hätte auch
noch
Gewerbekunden für den Absatz.
Als Kleinunternehmer darf ich nicht über 17500 € Umsatz
kommen,
muss monatlich einen Nachweis beim Finazamt erbringen,
kann aber in diesem Rahmen der Erlös voll behalten.

Leider läßt sich das hier nicht richtig prägnant darstellen. Der Link oben beinhaltet aber alles (ist auch einiges zu lesen) wo diese Fragen beantwortet werden. Ansosnte sind da leider ein paar „Dreher“ drin. So musst du als Kleinunternehmer eben NICHT die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Gewerbekunden kannst du immer haben nur wird es für diese eben, wenn du Kleinunternehmer bist nicht mehr direkt interessant bei dir zu kaufen, da du dann bildlich gesprochen einfach „teurer“ bist. Als Alternative könntest du wirklich deine Produkte „billiger“ verkaufen, dann ist es aber so, dass du wirklcih schlechter dahstest als ohne die Kleinunternehmerregelung. (da du ja die Vorsteuer nicht abziehen darfst…) (Wird aber auf den Seiten von akademie.de alles erläutert…)

Muss ich denn die rechtlichen Bestimmungen für Unternehmer,
wie z.B.
Widerrufsrecht, Garantie, eigene Adresse veröffentlichen,
u.s.w.
als Kleinunternehmer einhalten?

Dazu kann ich dir leider keine verbindliche Antwort geben. Meines Wissens, definitv ja. Inbesondere wenn du an Privatkunden verkaufst!

(Wenn deine Abnehmer ebenfalls Gewerbetreibende sind hast du wesentlich mehr Möglichkeiten in der Vertragsgestaltung…)
Das ist ja auch der Grund, warum sher viele Händler bei E-Bay mit zig Accounts (und nur wenigen Versteigerungen pro Account) hantieren, um möglichst den Anschein zu erwecken sie seien Privatverkäufer. Damit ist auch das Risiko geringer vom Finanzamt erwischt zu werden… (die Haben inzwischen eine spezielle Suchmaschine die z.B. auf Ebay nach sher aktiven Accounts sucht und prüfen dann nach, ob alles ordnungsgemäßt versteuert wird. Früher haben das die wenigsten gemacht…)
Grundsätzlich hat es wirklich tausend Vorteile nur Privatverkäufer zu sein, denn dann fallen wirklich die meisten dieser Pflichten weg.

Viele Grüße
Julian