Gewerbe parallel zum Job

Hallo Leute,

meine Freundin ist Angestellte in einer Apotheke, nebenbei hat sie ein wenig Naildesign gemacht, bei Freundinnen. Sie plant nun in diesem Bereich an ein paar Seminaren teilzunehmen und sich dann nebenbei damit ein paar zu verdienen.
Sie möchte/muss dafür ein Gewerbe anmelden, damit Sie ihre Materialien kaufen kann.

Wie sieht das Steuerlich aus? Reicht es in der Einkommensteuererklärung die aus selbsständiger Tätigkeit erzielten Gewinn einzutragen oder was ist zu beachten, damit man in keine Falle rennt?

Gibt es evtl. Freibeträge?

Wir möchte verhindern, dass Sie nur wegen Ihres Gewerbes weniger Geld hat als vorher, sonst würde sich das ja nicht lohnen. Um Zahlen zu nennen, sie wird im Monat ca. 400 EURO nebenbei einnehmen können (geschätzt).

Über Tipps und Hinweise in bin ich sehr dankbar.

GRuss

Richard

Wie sieht das Steuerlich aus?

EInnahmen minus Ausgaben werden aufgelistet. Der Gewinn wird in der Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung eingetragen.

Gibt es evtl. Freibeträge?

nein nicht speziell für ein Gewerbe

was ist zu beachten, damit man in keine Falle rennt?

Was ist, wenn ein Kunde eine Entzündung am Nagel bekommt?
Dafür gibt es evtl. eine spezielle Haftpflichtversicherung.
Ihre Kolloeginnen wissen dazu vermutlich was.

zum Einlesen hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

Wie sieht das Steuerlich aus?

Einnahmen minus Ausgaben werden aufgelistet. Der Gewinn wird
in der Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung eingetragen.

Nicht nur… ab 2004 gibt es ein einheitliches Formular nach dem eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erfolgen hat und wenn nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird, dann ist monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

Gibt es evtl. Freibeträge?

nein nicht speziell für ein Gewerbe

Gewerbesteuerfreibetrag i.H. von 24.500€

was ist zu beachten, damit man in keine Falle rennt?

Vielleicht laden Sie sich mal den Branchenbrief der Volksbanken mit der Nr. 057 runter zum Thema „Kosmetik-Institut“ hier werden viele Fragen beantwortet, er ist z.B. zu finden unter http://www.bebo-consulting.de/download_volksbank_bb

MfG
BEBOUB

Das interessante bei Ihr ist ja, dass sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat. Es gibt nur einen mündlichen, das scheint dort wohl standard zu sein. Besteht das Problem in diesem Fall immer noch?