Gewerbe pausieren

ich habe 2009 ein Gewerbe angemeldet und mich für Umsatzsteuerpflicht entschieden, was ich heute jedoch anders entscheiden würde.
Nun ergibt sich ein Standortwechsel, also Abmeldung und Neuanmeldung in anderer Gemeinde.Dazwischen möchte ich ca. 6 Monate pausieren. Nun meine Frage. Habe ich unter diesen Umständen wieder ein Wahlrecht bzgl. der Kleinunternehmerregel und bleibe ich auch dann 5 Jahre lang an die Entscheidung gebunden?
Vielen Dank vorab für eine Info.

ich habe 2009 ein Gewerbe angemeldet und mich für
Umsatzsteuerpflicht entschieden, was ich heute jedoch anders
entscheiden würde.
Nun ergibt sich ein Standortwechsel, also Abmeldung und
Neuanmeldung in anderer Gemeinde.Dazwischen möchte ich ca. 6
Monate pausieren. Nun meine Frage. Habe ich unter diesen
Umständen wieder ein Wahlrecht bzgl. der Kleinunternehmerregel
und bleibe ich auch dann 5 Jahre lang an die Entscheidung
gebunden?

Hallo,

solange das Unternehmen den gleichen Gegenstand hat, womöglich noch unter demselben Namen geführt wird, ist meiner Meinung nach keine Änderung der Umsatzsteuer möglich. Durch die Pausierung könnte es aber zu einer Aufgabe des Gewerbes und anschließenden Neugründung kommen, was eine erneute Wahl möglich machen könnte. Hier sollte ein versierter Steuerberater, der auch unter http://www.betriebsausgabe.de/steuerberatung.php gefunden werden kann, weiter helfen können. Die neuerliche Entscheidung bindet aber wieder für fünf Jahre, Ausnahmen gelten, wenn die Umsatzgrenzen für die Umsatzsteuerfreiheit überschritten werden.

vielen Dank für die Beantwortung
mfg
Gaby