Gewerbe, private Rechnung, haushaltsnahe DL

Hallo! Und entschuldigung, ich war zu blöd zum Fragen. Zweiter Versuch. Ganz allgemein.

Kann eine Privatperson jemandem
eine Leistung in Rechnung stellen? Diese muss sicher als Einnahme beim Finanzamt angegeben werden. Welche Grenzen oder Regelungen
gibt es denn dafür?

Wo liegt dann der Vorteil einer Gewerbeanmeldung bzw. ab wann lohnt
sich diese?

Kann der „Kunde“ diese Rechnung dann als
haushaltsnahe Dienstleitung bei der Steuer geltend machen?

Ab wann gilt ein Gewerbe als Nebenerwerb und wann als Vollerwerb?
(Für Finanzamt und Arbeitsamt - ALGI und Familienkrankenversicherung)

Hoffentlich hab ich nichts übersehen :wink:

Grüße
kernig

Kann eine Privatperson jemandem eine Leistung in Rechnung stellen?

Ja.
Es darf dann aber keine MwSt. dazu.

Diese muss sicher als Einnahme beim Finanzamt angegeben werden.

Wenn bisheriges Privateigentum (z. B. Auflösung der eigenen Comic-Sammlung) verkauft wird, dann nicht.
Bei Dienstleistung gegen Geld schon.
Vor allem dann , wenn Gewinn (=Einnahmen-Ausgaben) erwirtschaftet wird bzw. beabsichtigt ist.

Wo liegt dann der Vorteil einer Gewerbeanmeldung bzw. ab wann
lohnt sich diese?

Das ist keine Frage von "Vorteil, sondern im o. g. Fall ein „Muss“

Kann der „Kunde“ diese Rechnung dann als
haushaltsnahe Dienstleitung bei der Steuer geltend machen?

Ja, wenn er sie per Überweisung bezahlt.

Ab wann gilt ein Gewerbe als Nebenerwerb und wann als Vollerwerb?

Hängt vom Hauptberuf des Gewerbetreibenden ab.
Ist aber bei der Anmeldung kein Unterschied.

Für Finanzamt …

Da gibt es bei der Umsatzsteuer einen Unterscheid zwischen Unternehmen und Kleinunternehmen.

und Arbeitsamt - ALGI

kein Unterscheid

und Familienkrankenversicherung)

2009: Grenze bei 360€/Monat (im Jahresdurchschnitt)

Viele Infos gibt es hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Grüße
JoKu