Hallo
ich lebte nie in miete habe deswegen keine Ahnung.
Angenommen jemand möchte ein gewerbeobjekt anmieten, nach was muss er den vermieter fragen wenn er wissen will wie die mietbedingungen sind.
Angenommen jemand möchte etwas mieten und weiss das der vermieter pleite ist und die bank deswegen das objekt in kürze (innerhalb 8 monate) an einen großen investor verkauft. sollte er dennoch sich einmieten? das objekt ist stark sanierungsbedürftig eben deswegen sind die preise im keller was dem mieter aber recht ist…
danke
daniel
Vorsicht
ich lebte nie in miete habe deswegen keine Ahnung.
Für gewerbliche Mietobjekte gilt nicht der erhöhte Schutz des BGB wie für Wohnraum (Lebensmittelpunkt). D.h. es ist Vertragsfreiheit und ich bin mir ziemlich sicher, dass auch das Gesetz „Kauf bricht nicht Miete“ nicht gilt.
Angenommen jemand möchte etwas mieten und weiss das der
vermieter pleite ist und die bank deswegen das objekt in kürze
(innerhalb 8 monate) an einen großen investor verkauft. sollte
er dennoch sich einmieten? das objekt ist stark
sanierungsbedürftig eben deswegen sind die preise im keller
was dem mieter aber recht ist…
… und er evtl. in 8 Monaten wieder mit seinem Gewerbe umziehen darf. Wie gesagt, der besondere Schutz wie für Wohnräume gilt nicht.
D.h. zunächst gilt, was im Vertrag steht. Und zu den Tipps zur Existenzgründung gehörte immer der Hinweis:
- ich habe einen Anwalt (für Fragen und ganz selten für große Streitfälle)
- ich habe einen Steuerberater (für die kniffligen Sachen, nicht für die Buchhaltung)
Gruß
Stefan
§ 566 Kauf bricht nicht Miete - steht im BGB zwar unter dem Untertitel 2 = Mietverhältnisse über Wohnraum.
Nach § 578 gilt der § 566 jedoch ausdrücklich auch für „andere Räume“ (als Wohnraum)
http://dejure.org/gesetze/BGB/578.html
Allerdings kann der Vermieter bei Nichtwohnraum (anders als bei Wohnraum) ohne Angabe eines Kündigungsgrunds kündigen!
Die IHK’s haben Merkblätter zur Gewerberaum-Miete, z.B.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag…
Angenommen jemand möchte ein gewerbeobjekt anmieten, nach was muss er den vermieter fragen wenn er wissen will wie die mietbedingungen sind.
Die Mietbedingungen ergeben sich aus dem Mietvertrag
(im o.g. Link gibt’s sogar ein Muster)
Für alles was nicht oder nicht abweichend vertraglich geregelt ist, gilt das BGB > ab § 535
Beachte die Systematik des BGB
Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548)
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a)
Untertitel 3 - Mietverhältnisse über andere Sachen (§§ 578 - 580a)