Gewerbe RLP / Gewerbe Hessen ?

Hi

Ich habe durch zufall eine Kuriosität entdeckt und frage mich ob das zulässig ist .

Eine Person hat den Beruf des Gas - Wasser Installateur gelernt ( Gesellenbrief ) arbeitet lange Jahre als Teamleiter - Bautrupführer oder auch als Polier in der Branche und macht sich dann nach langer Berufserfahrung selbstständig.
( Er ist kein Meister )
Wohnhaft ist diese Person in Rheinland Pfalz , Lager und Büro befinden sich ebenfalls in Rheinland Pfalz , doch darf er wegen der Gesetzgebung in RLP das Gewerbe dort nicht anmelden , da deren Gesetzgebung im Handwerk den Meistertitel zwingend vorschreibt.

Jetzt geht er hin und macht mit einer Bekannten einen Deal die in Hessen wohnt und hängt in einem ca 15 km entfernten grenznahen Dorf in Hessen einen Briefkasten hin und meldet diese Firma in Hessen an , da deren Gesetzgebung nur den Nachweiss von mindestens 15 Jahre Berufserfahrung in der Branche nachgewiesen haben will und den Nachweis erbracht haben will , das er leitende Aufgaben ausgeführt hatte .

Darf man das ?

gruss

Toni

Hallo,

Ich habe durch zufall eine Kuriosität entdeckt

Dann kannst du sicher auch die zuverlässige Quelle benennen?

doch darf er
wegen der Gesetzgebung in RLP das Gewerbe dort nicht anmelden
, da deren Gesetzgebung im Handwerk den Meistertitel zwingend
vorschreibt.

Das maßgebliche Gesetz ist die HwO und diese ist Bundesgesetz. Folglich gibt es keine länderspezifische Gesetzgebung.

da deren Gesetzgebung nur den
Nachweiss von mindestens 15 Jahre Berufserfahrung in der
Branche nachgewiesen haben will und den Nachweis erbracht
haben will , das er leitende Aufgaben ausgeführt hatte .

Guck http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__7b.html, Abs. 1 Zif. 2 (6J/4J)

Gruß
Otto

Hallo,

Ich habe durch zufall eine Kuriosität entdeckt

Dann kannst du sicher auch die zuverlässige Quelle benennen?

könnte ich , dann würde ich aber die Person die das gemacht hat mit Namen benennen , was denn gegen die FAQ verstossen würde

gruss

Toni