Gewerbe rückwirkend anmelden möglich?

Hy,
also ich will ein nebengewerbe anmelden. Jetzt muss ich eine Steuernr. beim Finanzamt beantragt.
Kann ich da dann als „Neugründung zum…“ den 01.09. angeben, oder muss ich für nächsten Monat anmelden?
Und wenn das für 01.09. geht, kann ich dann bereits im September gewerblich arbeiten und für die Rechnungsausstellung einfach nur auf meine Steuernr. warten???

Wäre sehr wichtig und dringend, weil ich bereits gebucht werden soll und ich wissen muss ob ich zusagen kann oder ob ich sagen muss, ich muss auf meine Stnr. warten…

Hai!

Das Amt (zumindest in Mannheim) erlaubt Dir am 31.12.06 eine Gewerbeanmeldung zum 01.01.06 abzugeben!

Klartext: JA

LG

Florian

Hai!

Das Amt (zumindest in Mannheim) erlaubt Dir am 31.12.06 eine
Gewerbeanmeldung zum 01.01.06 abzugeben!

Klartext: JA

Also, es ist nun aber nicht der 31.08. sondern bereits der 14.09.
könnte ich jetzt(14.09.) auch noch zum 01.09. anmelden?
Ich meine dann würde ja auch ab dann die berechnungsgrenz sein für das Finanzamt…

Ja, Du kannst ein Gewerbe rückwirkend anmelden, diese paar Tage wird Dir keiner übelnehmen.

Hallo Tynka!

Nicht böse sein, aber dass ist in meinem Posting beantwortet (genauer lesen!!!)!!! Du kannst (sofern das Amt offen hat) am 31.12.06 den Gewerbeschein 364 Tage zurückdatieren!!!

:wink:

Liebe Grüße
vom

Florian

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Hallo Tynka!

Nicht böse sein, aber dass ist in meinem Posting beantwortet
(genauer lesen!!!)!!! Du kannst (sofern das Amt offen hat)
am 31.12.06 den Gewerbeschein 364 Tage zurückdatieren!!!

:wink:

Liebe Grüße
vom

Florian

Bin net böse, habe es wirklich falsch verstanden! Aber dann bin ich ja erleichter, dann kann ich ja mit ruigem gewiisen die angebote annehmen, während das FA an meinem Antrag arbeitet…
super
Danke Danke Danke!

Hai!

Das Amt (zumindest in Mannheim) erlaubt Dir am 31.12.06 eine
Gewerbeanmeldung zum 01.01.06 abzugeben!

Kann man dazu irgendwo was offizielles nachlesen?

Gruß JoKu

Hallo Tynka,
Hallo Florian,

daß die Pflicht zur Anmeldung des Gewerbes nicht erlischt, wenn man ihr nicht nachkommt, ist eine Sache. Daß in Bagatellfällen die damit verbundene Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt wird, ist eine andere Sache. Daß es sich dennoch um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ist eine dritte Sache. Daß mit der unterbliebenen Gewerbeanmeldung auch die Mitteilungen unterblieben sind, die die Gemeinde regelmäßig an die gesetzliche Unfallversicherung und an die IHK bzw. Handwerkskammer macht, ist noch eine andere Sache. Daß damit betreffend Unfallversicherung eine weitere Ordnungswidrigkeit verbunden ist (der Unternehmer hat ihr gegenüber eine Anzeigepflicht, die ihm bei der Gewerbeanmeldung von der Gemeinde sozusagen abgenommen wird), ist noch eine andere Sache.

Summe: Mindestens zwei Ordnungswidrigkeiten, die für sich nichts besonders Schlimmes sind, und die wahrscheinlich nicht weiter verfolgt werden.

Aber daraus zu schließen „Man kann die Aufnahme eines Gewerbebetriebes anzeigen, wann man will“, halte ich für sehr leichtsinnig.

Schöne Grüße

MM