Gewerbe rückwirkend anmelden

Angenommen einer bietet seit September 2011 übers Internet eine Dienstleistung an. Allerdings hat diese Person kein Gewerbe bis heute angemeldet und bis heute ca. 1300 € verdient. Nachdem ihn ein Bekannter nun darauf angesprochen hat, dass dieser eig. ein Gewerbe anmelden muss, hat dieser im Internet recherchiert.
Folgende Frage: Meinen Sie diese Person sollte sein Gewerbe lieber rückwirkend anmelden und ein eventuelles Bußgeld hinnehmen oder sein Gewerbe normal anmelden mit dem Anmeldedatum der letzten Tage?

Seine Befürchtung ist einfach, die dass diese Person Privatkunden hat und diese das Geld immer auf dessen Konto überweisen. Man könnte dies also auch später nachvollziehen, oder?! Wenn ich lese, dass manch einer Jahre lang ein Gewerbe nicht angemeldet hat und das niemand ‚gemerkt‘ hat, dann wird dann doch erst recht keiner überprüft, der ein Gewerbe anmeldet oder? Wie wollen, die das auch überprüfen oder warum sollten die sich die Mühe machen?

Hallo,

ehrlich währt am längsten. Sollte die Möglichkeit der rückwirkenden Anmeldeung möglich sein, sollte diese in den Vordergrund gestellt werden. Ansonsten könnte es richtig teuer werden.

LG kania

Es ist doch so, dass eine rückwirkende Gewerbeanmeldung immer möglich ist, man aber ein Bußgeld bezahlen muss, wenn man sich zu lange Zeit lässt mit der Anmeldung.