Gewerbe Rückzahlung einer Kaution auch wenn keine

Hallo zusmamen,

wer kann mir hier helfen, mal angenommen ein Einzelhändler würde ein Ladenlokal mieten und einen Mietvertrag unterzeichnen, in dem steht er müsse eine Summe X an Kaution zahlen.
Zehn Jahre später würde er rechtmässig kündigen und die Kaution zurückfordern. Allerdings wüsste der Vermieter aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr ob die Kaution überhaupt gezahlt wurde.
Weiter angenommen es gäbe keinerlei Quittungen über die KAutionszahlung, keine Überweisungsbelege und der Mieter würde behaupten er habe BAR bezahlt.

Müsste der Vermieter, bzw. dessen Vertreter nun nur aufgrund des Mietvertrags die Kaution zurück zahlen obwohl diese vielleicht nie an den Vermieter gezahlt wurde???

vielen Dank an alle die es wissen :smile:

Hallo !

Nein.

Denn im Vertrag steht auch die Miethöhe und niemand weiss nach 10 Jahren,ob die eingegangen sind.
Deshalb gibts Quittungen und Kontoauszüge zum Nachweis.

Und ein Geschäftsmann zahlt Kaution in bar(das wäre schon bei „normalen“ Mieten ein schönes Sümmchen!)und verlangt keine Quittung,bzw. Vermieter stellt selbst keine aus ?
Dumm bis lebensfremd,fällt mir dazu ein.

Mfg
duck313