Hallo,
nehmen wir mal an, jemand möchte sein Gewerbe ruhen lassen. Würde das Finanzamt trotzdem weiterhin die quartalsweisen ESt-Vorauszahlungen abbuchen lassen?
Grüße,
Helge
Hallo,
nehmen wir mal an, jemand möchte sein Gewerbe ruhen lassen. Würde das Finanzamt trotzdem weiterhin die quartalsweisen ESt-Vorauszahlungen abbuchen lassen?
Grüße,
Helge
Servus,
ja, weil die Überwachung durch staatliche Behörden trotz landläufiger Ansicht doch noch nicht so perfekt funktioniert. Deswegen kann beim FA niemand riechen, dass die Einkünfte in 2010 anders sein werden als im letzten veranlagten Kalenderjahr.
Abhilfe schüfe in so einem Fall ein Briefelein ans FA, in dem steht „Da mein Gewerbebetrieb derzeit ruht, werden meine Einkünfte aus selbigem höchstens den bisher bekannten vorläufigen Überschuss aus dem ersten Halbjahr 2010, nämlich 1.725 Euro, betragen. Ich bitte um Anpassung der Vorauszahlungen zur ESt 2010 unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes.“
Auf dieses Briefelein hin käme alsbald Post vom FA, in dem die verbleibenden Vorauszahlungen für 2010 mit Null festgesetzt werden.
Schöne Grüße
MM