Gewerbe? Schmuck im Blumengeschäft verkaufen

Hallo WWW-Forum,
Meine Freundin ist Floristin und möchte nebenbei in dem Geschäft wo sie arbeitet selbstgemachten Schmuck, Armbänder für Kinder zum Anfang, verkaufen.
Ihre Chefin ist damit einverstanden, sie darf den „Schmuck“ verkaufen.
Nun zu meiner Frage:
Muss sie sich Freiberuflich melden oder ein ganzes Gewerbe anmelden (Zweitgewerbe???)?

WO WIE UND WAS KOSTET DAS :smiley:

Danke schonmal für eure Hilfe!

Sollte Sie den Schmuck im Geschäft auf eigene Rechnung verkaufen, ist Sie zur ordentlichen Buchhaltung verpflichtet. Das heißt:
je nach Umsatz monatlich bzw. vierteljärliche Umsatzsteuererklärung, am Jahresende Einkommenssteuererklärung. Anmeldung beim zuständigen Gerwerbeamt der Stadt oder Gemeinde.
Die Herstellung von Schmuck unterliegt seit der Handwerkordnungsrefom von 2005 keiner Genehmigung oder Ausbildungspflicht. Der große Befähigungsnachweis ist für Gold- und Silberschmiede nicht mehr erforderlich.
Kosten für die Gewerbeanmeldung ca. 50,00 €
Viele Grüße
Steffl

Hallo,
das betrifft Steuern und da hab ich leider gar keine Ahnung.
Meines Wissens hängt das auch vom zu erwartenden Umsatz ab. Aber ich würde da mal nen Steuerberater fragen. Da gibt"s viele „Wenn-Danns“ …

Wie auch immer - ich wünsche euch viel Erfolg!

Das kommt ganz darauf an, z.B. in welchem Umfang „Schmuck“ verkauft wird. Grundsätzlich ist das aber eine Frage an einen Steuerberater. Der kann genauer Auskunft geben.
Gruß
Schnurzl

Leider wohne ich nicht in Deutschland und kenne die in D geltenden Gesetze nicht. Sorry, Susi Hess

Hallo Micky-sani,

leider kenne ich mich im Gewerbe- und Steuerrecht nicht aus. Ich wuerde die entsprechende Kammer (IHK/Handwerk) fragen.

Gruss

Ananda

Hallo micky-sani,

ich würde mich auf jeden Fall anmelden. Und zwar als Nebengewerbe, beim Ordnungsamt, das kostet ca. 20€. Man gilt dann solange als Kleinunternehmer bis man eine Umsatzgrenze von ca. 13000€ jährl. erreicht. Bis dahin ist man nicht umsatzsteuerpflichtig. Das heißt auch, bitte keine Umsatzsteuer ausweisen, also auf dem Kassenbon muß Umsatzsteuer 0% stehen.
Hoffe das hilft ein bißchen weiter.

Gruß, linoli

21.6.12
Am besten mal bei der zuständigen IHK anfragen, die dürften für die Beantwortung dieser Frage am kompetentesten sein. Oder, da sie ja bereits ein Gewerbe hat, mal den Steuerberater kontaktieren.

Gruß

Hallo WWW-Forum,kom
Meine Freundin ist Floristin und möchte nebenbei in dem
Geschäft wo sie arbeitet selbstgemachten Schmuck, Armbänder
für Kinder zum Anfang, verkaufen.
Ihre Chefin ist damit einverstanden, sie darf den „Schmuck“
verkaufen.
Nun zu meiner Frage:
Muss sie sich Freiberuflich melden oder ein ganzes Gewerbe
anmelden (Zweitgewerbe???)?

WO WIE UND WAS KOSTET DAS :smiley:

Danke schonmal für eure Hilfe!