Hallo zusammen,
wenn man für ein nebenberufl. Gewerbe z.B. einen Computer anschafft, kann man soweit ich weiß 50% pauschal als berufliche Nutzung geltend machen. Nur mit Nachweis geht mehr. Soweit okay?
Dann frage ich mich, wie das läuft mit der Umsatzsteuer läuft, wenn das Gewerbe sich diese zurückholen kann. Gehen dann nur 50% die man sich wiederholen kann oder sogar komplett, und vom Nettopreis dann 50% Abschreibung fürs Gewerbe?
Vielen Dank für eure Antworten!
Gruß
Lars