Gewerbe trotz eideststattliche Versicherung?

Hallo zusammen,
zunächst zu mir: Ich bin gelernter Kaufmann im EH und Kraftfahrer.
Im moment arbeite ich als Kraftfahrer und würde gerne nebenbei einen Online-Handel eröffnen.
Ich war bereits vor ca. 6 Jahren selbstständig und habe aus dieser Selbstständigkeit auch noch Verbindlichkeiten und musste seit dem auch immer wieder die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Nun möchte ich mich gerne als Kleingewerbebetreibe nebenbei selbstständig machen, damit ich ware beim Grosshändler einkaufen kann, die ich dann wieder im Netz, oder auf dem Trödelmarkt verkaufe.

Den Gewinn würde ich dann auch gerne an meine Gläubiger abtreten, bis sie beglichen sind. Geht das?
Das Startkapital würde ich mir von einem Freund leihen können.

Ich danke Euch schon einmal für die Antworten.

LG TBO

sollte grundsätzlich gehen. aber ich frage mich, wie du an ein Girokonto für das Gewerbe kommst? mit einer EV gibt es kaum Banken die dir eines eröffnen werden.

gruß, darli

Hallo Darlina,…
erst einmal danke für deine an antort.
Mir wäre nicht bekannt, das ich unbedingt ein geschäftskonto haben muss, sondern ich kann doch auch mein normales Gehaltskonto benutzen. Oder nicht???

LG TBO

Das ist mir hier zu komplex. Das muss zu ausführlich beraten werden, daher mal eine seriöse Schuldnerberatung oder einen Anwalt aufsuchen.

Viel Erfolg
joachimd

Ich würde immer zu einem separaten Girokonto tendieren, da es einfach übersichtlicher ist. Schau mal hier:

http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/02/17/brauch…

Hallo…

i.d. Regel ist das möglich - solange die Gläubiger auch bezahlt werden, dafür sorgt schon ggfs. das Gericht…

Viel Glück
Victoria

Hallo TBO,

Gehen würde es. Allerdings wirst du wahrscheinlich bei den Großhändlern in Vorkasse treten müsssen.

Gruß
feris