ich habe bisher ein Nebengewerbe angemeldet gehabt, welches ich von zu Hause betreibe. Jetzt bin ich umgezogen und man hat mir eine Aufforderung zur Gewerbeabmeldung geschickt. Auf eine telefonisch
Nachfrage nach einer Ummeldung von mir, wurde mir mitgeteilt dass ich es abmelden und wieder anmelden muss, eine Ummeldung gäbe es nicht.
Also habe ich die Abmeldung ausgefüllt. Jetzt habe ich natürlich eine Aufforderuung zur Anmeldung bekommen und zusätzlich eine Rechnung für die Abmeldung, wovon mir vorher nichts mitgeteilt wurde.
Die Abmeldung soll 25€ kosten.
Ist das wirklich so, dass ich nur wenn ich umziehe das Ganze ab- und wieder anmelden muss?? Und wenn ich das jetzt wieder anmelde kostet mich das dann wieder Geld??
Mein Nebengewerbe bringt nicht wirklich Geld ein, dachte ursprünglich nur, dass ich einfach den sicheren Weg gehe, bevor es mal ärger gibt.
Danke für die schnelle Antwort.
Ich halte das immernoch für großen Schwachsinn, aber das bedeutet wohl nicht, dass es nicht so sein kann
Ein Umzug ist ja nun nichts Ungewöhnliches.
ich habe bisher ein Nebengewerbe angemeldet gehabt, welches
ich von zu Hause betreibe. Jetzt bin ich umgezogen und man hat
mir eine Aufforderung zur Gewerbeabmeldung geschickt. Auf eine
telefonisch
Nachfrage nach einer Ummeldung von mir, wurde mir mitgeteilt
dass ich es abmelden und wieder anmelden muss, eine Ummeldung
gäbe es nicht.
Falsch. Vielleicht ist es ja von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, aber hier bei uns gibt es auch eine Ummeldung.
Also habe ich die Abmeldung ausgefüllt. Jetzt habe ich
natürlich eine Aufforderuung zur Anmeldung bekommen und
zusätzlich eine Rechnung für die Abmeldung, wovon mir vorher
nichts mitgeteilt wurde.
Die Abmeldung soll 25€ kosten.
Ist das wirklich so, dass ich nur wenn ich umziehe das Ganze
ab- und wieder anmelden muss??
Wie gesagt, kenne ich anders!
Und wenn ich das jetzt wieder
anmelde kostet mich das dann wieder Geld??
Ja!!
Mein Nebengewerbe bringt nicht wirklich Geld ein, dachte
ursprünglich nur, dass ich einfach den sicheren Weg gehe,
bevor es mal ärger gibt.
Erkundige dich genauer, ob es in deiner Gemeinde wirklich keine Ummeldung gibt (was ich mir nicht vorstellen kann). Wenn doch, verlange zumindest den einen Betrag zurück.
Zum Ummelden bei Umzug kann ich leider nichts Konkretes sagen. Bisher hätte ich gedacht, dass man es einfach dort ummeldet, wo man hingezogen ist.
Gegenüber dem Finanzamt würde ich es jedenfalls wie ein durchgehend betriebenes Gewerbe behandeln. Das in einem kurzen Brief zur Steuererklärungdem FA erklären.
Wenn es dir empfohlen wurde vom IHK bzw. von der Stadtverwaltung, dann ist es so. Ein Kleinwenig-Geld kostet es ja… es gibt wenige Sachen die gerade nix kosten in dieser Welt.
Wenn 25 doch zuviel ist, dann das Gewerbe einfach aufgeben.
Gruss,
Pascal
>ab- und wieder anmelden
halte ich für weder sinnvoll oder korrekt noch für erforderlich.
So was wie eine Ummeldung müsste es doch bei Euch auch geben(?)! Evtl. mal fragen, wer der Vorgesetzte ist und den fragen.
Ggf. mal bei einem anderen Gewerbeamt fragen (in einer anderen Stadt) wie die es machen. Oder mal beim neuen Finanzamt fragen, wie die die Sache sehen.
Ansonsten: DIe Frage hier in das Forum „Existenzründer“ stellen. Oder in ein passendes Forum bei jurathek.de
Leider stimmt das so. Nur wenn die das Gewerbe nicht wirklich Geld einbringt, dann würde ich es nicht mehr anmelden.
Kannst dich ja mal in mein Forum melden