ein bekannter hat sich im November 2006 selbstständig gemacht. (Kfz-Werkstatt, er ist Kfz-Meister) Das Gewerbe ist auf seine private Adresse angemeldet, weil er in der Anfangszeit die Fahrzeuge zuhause/Mietwerkstatt repariert hat.
Nun hat er die Möglichkeit eine Kfz Werkstatt zu beziehen. Allerdings ist die Anmietung der Werkstatt zeitlich begrenzt.
Muß das Gewerbe umgemeldet werden oder kann auch die Privatadresse als Firmensitz weiterhin gelten? Für den neuen Betriebssitz wäre auch ein anderes Finanzamt zuständig.
ein bekannter hat sich im November 2006 selbstständig gemacht.
(Kfz-Werkstatt, er ist Kfz-Meister) Das Gewerbe ist auf seine
private Adresse angemeldet, weil er in der Anfangszeit die
Fahrzeuge zuhause/Mietwerkstatt repariert hat.
Nun hat er die Möglichkeit eine Kfz Werkstatt zu beziehen.
Allerdings ist die Anmietung der Werkstatt zeitlich begrenzt.
Muß das Gewerbe umgemeldet werden oder kann auch die
Privatadresse als Firmensitz weiterhin gelten? Für den neuen
Betriebssitz wäre auch ein anderes Finanzamt zuständig.
Im Gewerbeschein ist sowohl die private Anschrift als auch die der Betriebsstätte aufgeführt. Ändert sich die Anschrift der Betriebsstätte, sollte auch der Gewerbeschein entsprechend geändert werden.