Gewerbe und Angestellter->Krankenkassenbeitrag

Guten Tag liebe Mituser. Das ist mein erster Beitrag und ich kenne mich hier nicht aus, hoffe aber trotzdem auf eure Hilfe.

Einen ähnlichen Beitrag habe ich hier schon vorher gelesen, bin mir aber nicht sicher, ob das auch für mich zutrifft somit mache ich eine neue Anfrage auf ( hoffe mir nimmt es keiner Übel ).

Ich bin Angestellter. Mein Vater kann aus gesundheitlichen Gründen seinen Laden nicht mehr weiter führen. Da es ein Familien(klein)unternehmen ist, will/soll/muss ich den übernehmen. Werde also eine Gewerbe anmelden neben meiner Angestelltentätigkeit. Momentan zahle ich ganz normal meine Krankenkassebeiträge vom Bruttolohn.

Der Laden:
Jahresumsatz ca. 17.000 und zu verst. Eink (bis jetzt )ca. 10.000 € .
Ich liege mit meinen Bezügen bei ca. 28.000 € ( Brutto ) drüber.

  1. Wie werden sich meine Krankenkassenbeiträge ändern bzw. wie ist dann die Aufstellung -> also ein Teil aus der Angestellten + ein Teil für die selbständige Tätigkeit ?
  2. bin ich dann nebenberuflich Selbstständig und hauptberuflich Angestellter ( da Angestelltengehalt höher ist ) ?

Ihr seht, ich kenne mich da noch nicht so aus und wäre für jede Hilfe bzw. weiterführende Informationen sehr dankbar.

Hallo,
das kann man so pauschal nicht beurteilen.
Die Beurteilung ob hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt nimmt die
zuständige Krankenkasse individuell vor. Grundsätzlich liegt diese
Selbständigkeit immer dann vor wenn die daraus erzielten Einnahmen für
den Betreffenden von wirtschaftlicher Bedeutung sind.
Also, bitte bei der Krankenkasse vorstellig werden (persönlich ist immer
am besten) und den Status überprüfen lassen.
Gruß
Czauderna

Vielen Dank erstmaöl für die Antwort

  1. Die Krankenkasse stufft ja einen irgendwie ein. Für gering verdienende Selbstständige kann ja die Einstufung nach dem Mindestbeitrag beantragt werden wenn z.B. das Vermögen eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft 9.800 Euro nicht übersteigt. Kann mir das jemand erklären was mit " Vermögen" gemeint ist ( vielleicht auch bezogen auf meinen Fall ) ?

Kennt sich jemand aus, wie die Beiträge für die Versicherung zusammengestellt werden ? Ich meine wenn ich noch gesetzlich versichert bleibe, zahle ich ganz normal meine Beiträge bezogen auf meinen Bruttogehalt und dann zusätzlich noch die Beiträge für die Selbständigkeit -> also zwei getrennt aufgeführte Beiträge die vom Bruttolohn abgezogen werden oder wird ein Gesamtbeitrag ermittelt ??

Vielen Dank erstmaöl für die Antwort

  1. Die Krankenkasse stufft ja einen irgendwie ein. Für gering
    verdienende Selbstständige kann ja die Einstufung nach dem
    Mindestbeitrag beantragt werden wenn z.B. das Vermögen eines
    Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft 9.800 Euro nicht übersteigt.
    Kann mir das jemand erklären was mit " Vermögen" gemeint ist (
    vielleicht auch bezogen auf meinen Fall ) ?

Nein, das kann man hier leider nicht genau sagen, da es sich
um eine „Kann-Bestimmung“ seitens der Kasse handelt und hier eine
gezielte Auskunft nicht möglich ist (FAQ 1129)

2):Kennt sich jemand aus, wie die Beiträge für die Versicherung
zusammengestellt werden ? Ich meine wenn ich noch gesetzlich
versichert bleibe, zahle ich ganz normal meine Beiträge
bezogen auf meinen Bruttogehalt und dann zusätzlich noch die
Beiträge für die Selbständigkeit -> also zwei getrennt
aufgeführte Beiträge die vom Bruttolohn abgezogen werden oder
wird ein Gesamtbeitrag ermittelt ??

Nein, so wird das nicht gerechnet - wenn auf Selbständigkeit erkannt wird, dann wird seitens des Arbeitgebers keine Berechnung und Abführung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen vorgenommen.
Der Betreffende muss die Zahlung desGesamtkrankenversicherungsbeitrages, also für Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Einkommen aus der Beschäftigung und evtl. sonstiges laufende Einnahmen bis max. Beitrafgsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, in voller Höhe selbst zahlen
Gruss
Czauderna

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also ich hab das nun so verstanden:

a) wenn ich mit meinem gewerbe ca. das doppelte verdiene wie mit meinem angestelltenjob, dann muss ich mich als selbständiger freiwillig versichern, da mein haupteinkommen aus dem gewerbe kommt.

b)von meinem angestelltengehalt wird mir dann nichts mehr abgezogen an sozialbeiträgen, sondern ich bezahle selber einen betrag in meine freiwillige krankenversicherung, der dann alles abdeckt.

sehe ich das richtig?

meine frage, die sicher auch für jahara interessant ist: richtet sich der krankenkassenbeitrag dann in seiner höhe nach meinem gesamteinkommen, also angestelltengehalt+gewerbe, oder wird zur beitragsfestsetzung dann nur das geld aus dem gewerbe herangezogen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

also ich hab das nun so verstanden:

a) wenn ich mit meinem gewerbe ca. das doppelte verdiene wie
mit meinem angestelltenjob, dann muss ich mich als
selbständiger freiwillig versichern, da mein haupteinkommen
aus dem gewerbe kommt.

Ja, das ist korrekt !

b)von meinem angestelltengehalt wird mir dann nichts mehr
abgezogen an sozialbeiträgen, sondern ich bezahle selber einen
betrag in meine freiwillige krankenversicherung, der dann
alles abdeckt.

sehe ich das richtig?

ja, das siehst Du richtig.

meine frage, die sicher auch für jahara interessant ist:
richtet sich der krankenkassenbeitrag dann in seiner höhe nach
meinem gesamteinkommen, also angestelltengehalt+gewerbe, oder
wird zur beitragsfestsetzung dann nur das geld aus dem gewerbe
herangezogen?

Nein, alle regelmässigen Einkünfte werden herangezogen, sogar
Kapitalerträge oder Miete/Pacht bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

Vielen Dank erstmal für die Antwort

  1. Die Krankenkasse stuft ja einen irgendwie ein. Für gering
    verdienende Selbstständige kann ja die Einstufung nach dem
    Mindestbeitrag beantragt werden wenn z.B. das Vermögen eines
    Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft 9.800 Euro nicht übersteigt.
    Kann mir das jemand erklären was mit " Vermögen" gemeint ist (
    vielleicht auch bezogen auf meinen Fall ) ?

Nein, das kann man hier leider nicht genau sagen, da es sich
um eine „Kann-Bestimmung“ seitens der Kasse handelt und hier
eine
gezielte Auskunft nicht möglich ist (FAQ 1129)

2):Kennt sich jemand aus, wie die Beiträge für die Versicherung
zusammengestellt werden ? Ich meine wenn ich noch gesetzlich
versichert bleibe, zahle ich ganz normal meine Beiträge
bezogen auf meinen Bruttogehalt und dann zusätzlich noch die
Beiträge für die Selbständigkeit -> also zwei getrennt
aufgeführte Beiträge die vom Bruttolohn abgezogen werden oder
wird ein Gesamtbeitrag ermittelt ??

Nein, so wird das nicht gerechnet - wenn auf Selbständigkeit
erkannt wird, dann wird seitens des Arbeitgebers keine
Berechnung und Abführung von Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträgen vorgenommen.
Der Betreffende muss die Zahlung
desGesamtkrankenversicherungsbeitrages, also für Einkommen aus
selbständiger Tätigkeit, Einkommen aus der Beschäftigung und
evtl. sonstiges laufende Einnahmen bis max.
Beitrafgsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, in
voller Höhe selbst zahlen
Gruss
Czauderna

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Erstmal freue ich mich über die zahlreichen Beiträge.

Habe mit meiner Krankenkasse telefoniert. Ich bekomme wohl einen Zweiseiter mit Fragen bezüglich meines Einkommens. Wenn ich nun mein Hauptverdienst weiterhin aus dem Angestelltenverhältnis beziehe und die Einkünfte aus dem Gewerbe so niedrig bleiben, dann sollen wohl keine Änderung bezüglich der Beiträge stattfinden. Ich bezahle also weiterhin aus meinem Brutto meinen Anteil und dabei bleibt es wohl
( so ist zumindest die Aussage des Mitarbeiters ).

Umso mehr verwirrt mich die Tatsache, dass alle Einkunftsarten angerechnet werden. Wenn ich nun nur aus meinem Bruttoverdienst die Beiträge bezahle und nicht als Selbständiger eingestuft werde ( was ich ja auch nicht bin ), wie werden dann die Einkünfte aus dem Gewerbe berücksichtigt ?? Bleibt es dann wirklich als Zubrot und wird nicht für die Krankenversicherungsbeiträge angerechnet oder muss ich evtl. was nachzahlen ?? Wäre also schön, wenn die weiteren Antworten von diesem Fall ausgehen würden.

Hallo,
wenn die Krankenkasse auf Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer
entscheidet dann spielen alle anderen Einkünfte für die Kranken- und
Pflegeversicherung keinerlei Rolle - einzige Ausnahme wäre eine
Betriebsrente (Versorgungsbezug).
Gruß
Czauderna

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