Hallo,
folgende Problemstellung:
ein Gewerbetreibender (Finanzdienstleister) möchte eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen. Das Gewerbe soll nebenbei weiterlaufen.
Wie wird er steuerlich behandelt? Sozialabgaben berechnen sich wie?
Ist es sinnvoll, das Gewerbe weiterlaufen zu lassen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Datboromir
Wie wird er steuerlich behandelt?
Wie jeder andere Steuerpflichtige auch.
Sozialabgaben berechnen sich wie?
Die üblichen Prozentsätze, die ein Finanzdienstleister kennen sollte, vom Angestellten-brutto und vom Selbstständigen-Gewinn.
Ist es sinnvoll, das Gewerbe weiterlaufen zu lassen?
Jenachdem, was man für sinnvoll hält. Wenn die volle Selbstständigkeit einen nicht trägt und man als Angestellter nicht genügend verdient, kann es sinnvoll sein, das Gewerbe weiterlaufen zu lassen. Ich persönlich halte nicht viel davon, auf zwei Hochzeiten zu tanzen.