Sprich: mein Computer ist das Werkzeug! (PCB-Design, CAD wären
die Gebiete)
Nun sind auf dem Rechner natürlich auch Programme, die NICHT
zu dem Gewerbe gehören. Der Rechner ist also eine „Grauzone“
zwischen Privat und geschäftlich.
Wie kann man das angeben?!
Die Software zur Realisierung kommt, natürlich legal, sehr
teuer,
könnte man dazu auch „Demo Versionen“, oder zeitlich begrenzte
Versionen dazu nehmen?
Danke schon im Voraus! 8O)
Gruss Rudi
hi rudi,
also deine frage ist also, wie software bzw. pc steuerlich berücksichtigungsfähig sind im gewerbebetrieb.
erste regel:
bis 800 dm netto gwg, anschaffungskosten mindern der gewinn in voller höhe
über 800 dm netto wird abgeschrieben über nutzungsdauer (entweder linear oder degressiv (siehe § 7 EStG)).
auch gwg kann man abschreiben (wenn einem der volle abzug im jahr der anschaffung nichts nutzt, weil man schon verluste macht).
als wirtschaftsgüter gelten neben den landläufig bekannten sachen auch software etc.
wenn du einen gebrauchten pc zu hause hast, wird der zum teilwert (oder gemeiner wert zum tag der eröffnung des gewerbes) privat eingelegt und über die restnutzungsdauer abgeschrieben. bedeutet einen 2 jahre alten PC kannst du dann mit einer restnutzungsdauer von 1 jahr voll abschreiben. was der aber noch für einen wert haben soll …?
private veranlassung im unternehmensbereich … PSST!
steuerlich interessant sind immer die anschaffungskosten/herstellungskosten, ob du nun die software für 2000,- kaufst oder die für 20,- spielt keine rolle. unter 100,- dm anschaffungsk. ist aber nicht abzuschreiben, sonder gleich aufwand.
desweiteren: kauf der version 1.0 in 2001 aktivierung über 5 jahre abschreibung geplant, in 2003 plötzlich neue version nötig, dann wird natürlich die altversion ausgebucht (gewinnmindern) …
das in kürze zusammengefasst
der shob