Gewerbe und Eigenheimzulage

Hallo,
ich wollte da mal was wissen.
Ich bekomme für meine Wohnung die Eigenheimzulage und möchte ein Gewerbe anmelden.
Dieses Gewerbe würde ich in meiner Wohnung ausüben.
Jetzt meine Frage, wird mir bereits schon mit der Anmeldung eines Gewerbes die
Eigenheimzulage gekürzt, oder erst wenn ich im Einkommensteuerausgleich
ein Zimmer für dieses Gewerbe angebe sowie eventuell weitere Kosten wie Strom, Wasser usw.?

Viele Grüße
René

Hi !

Voraussetzung für die EHZ ist, dass das Eigenheim zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Wird eine andere Nutzung vorgenommen, ist ab dem Zeitpunkt des Beginns der anderweitigen Nutzung die EIgenhaimzulage für die genutzten Teile des Hauses nicht mehr zu gewähren. Wurden dennoch Zahlungen geleistet, sind diese im Zweifel zurückzuzahlen.

ABER: Als Bemessungsgrundlage für die EHZ gelten die Anschaffungskosten der Immobilie. Die zu berücksichtigende Obergrenze dieser Kosten liegt bei € 125.000. Waren die Anschaffungskosten höher, dürfte es unproblematisch sein, einen Teil des Hauses auch einer gewerblichen Nutzung zuzuführen, wenn damit der noch bewohnte Teil Anschaffungskosten über diesem Betrag hat.

BARUL76