Gewerbe und Freiberuflich zusammen veranlagt

Ich habe eine Frage zu folgender
Ausgangsposition: Bis vor einem Jahr existierte
neben einer künstlerischen freiberuflichen
Tätigkeit auch eine gewerbliche (Werbeagentur).
Seitdem fallen nur noch bei der freiberuflichen
Tätigkeit Umsätze / Gewinn an. Beide
„Geschäftszweige“ wurden getrennt aber mit einer
Steuernummer bisher beim FA erklärt. Nun sagte
mir jemand, daß wenn ich das Gewerbe abmelde
später die Gewinne aus der freiberuflichen
Tätigkeit trotzdem gewerbesteuerpflichtig
würden. Das verstehe ich nicht. Kennt jemand
dieses Problem und kann dazu was sagen? Wäre
nett, vielen Dank.

Servus,

Beide
„Geschäftszweige“ wurden getrennt aber mit einer
Steuernummer bisher beim FA erklärt.

Well done.

Nun sagte
mir jemand, daß wenn ich das Gewerbe abmelde
später die Gewinne aus der freiberuflichen
Tätigkeit trotzdem gewerbesteuerpflichtig
würden. Das verstehe ich nicht.

Ich auch nicht. „Jemand“ möge bitte präzisieren, warum aus einer der Einkunftsarten aus § 2 Abs. 1 EStG urplötzlich eine andere werden soll, bloß weil eine wegfällt. Analog dazu müsste dann ja folgendes gelten: Ein Landwirt erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und gleichzeitig aus der Vermietung eines Hauses, das er sich mal angeschafft hat, als er Bauerwartungsland verkaufen konnte. Jetzt gibt er den landwirtschaftlichen Betrieb auf und erzielt bloß noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese sollten nach gleicher Logik durch die Aufgabe des luf Betriebes zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft mutieren??

Denkbar ist freilich folgendes:

Im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit werden auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Beispiel: Freier Kunstlehrer erzielt ein Zubrot, indem er seinen Schülern schwer zu beschaffendes Material besorgt. Er betreibt parallel eine (gewerbliche) Vermittlungsagentur für Tänzerinnen und Models. Die Einkünfte aus Kunstunterricht werden formal dadurch „sauber“ gehalten, dass die Einnahmen und Ausgaben, die zum Handel mit Künstlerbedarf gehören, mit getrennter Kasse und Buchhaltung der Vermittlungsagentur zugerechnet werden; das Gewerbe heißt also „Vermittlung von Tänzerinnen und Models und Handel mit Künstlerbedarf“.

Nun wird die Vermittlungsagentur aufgegeben, und der Künstlerbedarfshandel steht dann alleine da. Weil der Kunstlehrer aber keine getrennte „Gewerbekasse“ mehr führt, wird seine Kunstlehrertätigkeit zum Gewerbebetrieb, weil der Handel mit Künstlerbedarf künftig in diese Tätigkeit integriert ist und damit auf die Lehrertätigkeit gewerblich „abfärbt“.

Ungefähr so könnte das gemeint gewesen sein.

Aber ohne eine ordentliche Argumentation gehört das ins Kapitel „Luftschlacht um den Stammtisch“.

Schöne Grüße

MM

Danke MM,

die Argumentation war seinerzeit irgendwie nachvollziehbar und jetzt
komme ich nicht mehr darauf und die Entscheidung, das Gewerbe
abzumelden, steht über kurz oder lang an. Es handelt sich übrigens um
einen Kunstmaler, wobei der Verkauf seiner Bilder auch zu ca. 80% über
ihn selbst abgewickelt wird. Hat aber, selbst wenn diese Vermarktung
„gewerblich“ wäre nichts mit dem angemeldeten Gewerbe der Werbeagentur
zu tun, um das es nun geht.

Wenn ich bezüglich der Gewerbesteuerpflichtigkeit noch etwas eruieren
kann, melde ich mich. Herzlichen Dank erstmal
Gruß
HeavySoul

tach,

öhm…es gibt den entgegengesetzten Effekt…bei der Mischung von freiberuflichem und gewerblichen Einkünften wird alles gewerblich…„Infektionstheorie“

vielleicht hat derjenige welcher angenommen, es bleibt dann gewerblich auch wenn das gewerbliche wegfällt? Aber das ist sicherlich Quark