Gewerbe und Freiberufliche Tätigkeiten

Meine Freundin hat ein kleines Geschäft mit Gewerbeschein und übersetzt freiberuflich. Umsatzsteuer gibt Sie das zusammen an. Wie sieht es mit der Einkommensteuer aus werden die getrennt ausgefüllt und getrennt veranlagt oder zusammenveranlangt als ein Einkommen?

Vielen Dank

Hallo da du nicht verheiratet bis kommt hier nur die Einzelveranlagung für die Freundin zum zuge.
Wenn Ihr verheiratet seit kann mann zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung wählen. Immer das was günster ist.
Gruß
M.B.

Bei der Einkommensteuer wird es getrennt angesetzt. Das eine als gewerbliche Einkünfte, das andere als selbständige Tätigkeit- Das sind zwei unterschiedliche Anlagen.

Gruß

Die Veranlagungsfrage hat doch nichts mit dem Gewerbe Deiner Freundin zu tun! Geh zum LSt-Hilfeverein oder zu einem Steuerberater, das muss umfassend beantwortet werden.
Gruß Fred

Hallo rbierau,

Dein Freundin muss eine Steuererklärung für Einkommensteuer und Umsatzsteuer abgeben.
Bei der Einkommensteuer sind die Anlagen G und EÜR auszufüllen. In letzterer wird auch die Umsatzsteuer als Betriebseinnahme eingetragen. In dem Jahr, in dem sie die Umsatzsteuer an’s Finanzamt zahlt, kann sie diese wieder als Betriebsausgabe absetzen.
Es sind 2 unterschiedliche Erklärungen und es gibt 2 unterschiedliche Bescheide, da es 2 unterschiedliche Steuerarten sind.
Die Umsatzsteuer ist fix (19%) und wird auf den Umsatz berechnet. Zahlt sie an andere Unternehmer durch Ihren Betrieb veranlasste Umsatzsteuer, kann sie diese davon abziehen (z.B. für Strom und Telefon für’s Arbeitszimmer oder Büro).
Die Einkommensteuer hingegen richtet sich nach der Höhe des gesamten (jährlichen) Einkommens und wird nach einer hübsch komplizierten Formel berechnet (prozentual, progressiv steigend) von 0% bis knapp 50%.

HALLO „rbierau“, DIE EINKOMMENSTEUER UND DIE UMSATZSTEUER SIND 2 VERSCHIEDENE DINGE. DESHALB KÖNNEN
DIE UMÄTZE AUCH DANN DER UMSATZSTEUER UNTERLIEGEN, WENN DER FINANZBEAMATE DIE TÄTIGKEIT BEI DER EST ALS
LIEBHABEEI EINSTUFT.

GRUSS Helmut

Hallo lieber Steuerzahler,

ich bin zwar kein Steuerberater und auch nicht beim Finanzamt tätig, kann bei logischem Überlegen aber nur von einer einzigen Steuererklärung beider Einkünfte ausgehen. Dies schon wegen der steuerlichen Progression. Auf jeden Fall einfach versuchen. Hinterziehung kann ihr ja schließlich nicht vorgeworfen werden.

Alles Gute für Euch und viel Erfolg

Wilhelm

Als was wurde das Gewerbe angegeben?

Die Tätigkeiten und Ihre Zuordnung sind in § 15 geregelt. Hierzu gibt es in den EStR eine lange Auflistung welcher Beruf wohin gehört.

Bitte kurz mitteilen, was auf der Gewerbeanmeldung eingetragen ist, dann kann ich richtig helfen.

Gruß
Munichmouse

Hallo,
bei der Einkommensteuer wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb (Einnahmen minus Ausgaben) und der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit ermittelt. Dann wird beides zusammengezählt.

Hallo rbuzierau,
es kommt hier darauf an, ob Ihre Freundin umsatzsteuer-
pflichtig ist. Bis zu einem Umsatz v0n 17.500 € entfällt
die Umsatzsteuerpflicht, darüber hinaus fällt die Um-
satzstuer an. Hier kann dann wieder die angefallende
Vorsteuer abgezogen werden. Die Umsatzsteuervoraus-
zahlung (Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer)
kann vierteljährlich oder monatlich abgegeben werden.
Bei einer Umsatzsteuerpflicht muss zum Jahresende eine
Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung auf unter-
schiedlichen Formularen abgegeben werden.
Entfällt die Umsatzsteuerpflicht ist nur die Einkommen-
steuererklärung fällig. Das Gewerbe muß über das Formular G abgerechnet werden. Es muß dabei eine
Einnahme/Überschußrechnung geführt werden (Kassenbuch). Hier gibt es entsprechende Software oder
es kann auch manuell über ein Kassenbuch eingetragen
werden. Die Kassenbücher gibt es im Schreibwarenhandel

Mit freundlichen Grüßen
tilgba

Hallo,

zum Verständnis: Deine Freundin übt zwei verschiedene Tätigkeiten aus, einmal ein kleines Geschäft und einmal alsa Übersetzerin?
Bitte vorsichtig mit den Begriffen. Von Veranlagung spricht man nur, wenn es darum geht, ob Eheleute zusammen oder getrennt VERANLAGT werden, bei einer Person mit verschiedenen Tätigkeiten führt der Begriff nur zu Unverständnis.
Um deine Frage zu beantworeten: Jede Tätigkeit für sich wird erstmal per Einnahmen - Ausgaben - Rechnung zusammengerechnet. Anschließend wird eine Person mit ihrem gesamten Einkommen veranlagt. Schlussendlich addieren sich also die Einkünfte der verschiedenen Tätigkeiten, zuvor werden sie allerdings einzeln ermittelt.
Bei Rückfragen gerne melden.

Man muß eine Umsatzsteuererklärung und eine Einkommensteuererklärung pro Jahr abgeben. In der Einkommensteuererklärung gibt es einmal die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Geschäft) und aus selbständiger Tätigkeit (Freiberufler). Bei der Umsatzsteuererklärung werden beide Tätigkeiten zusammen gefasst.

Die Gewinne würde ich getrennt ermitteln.