Guten Tag,
ich habe folgende Probleme zu lösen und freue mich auf eure Antworten:
Ich arbeite zurzeit bei einer großen Firma als Werkstudent und hätte nun die Möglichkeit dort in einer höheren Position als Freier Mitarbeiter tätig zu sein.
Zusätzlich möchte ich als „Freier Berater“ in einer kleinen Agentur arbeiten.
Nebenbei betreue ich seit einiger Zeit Webseiten (auf Rechnung mit Kleinunternehmerregelung) und möchte meine erste kommerzielle Website starten (nichts großartiges, nur mit Werbeflächen).
Zu allererst bin ich zwar Student, bekomme aber kein Kindergeld mehr, da meine Eltern zurück in die Heimat gezogen sind - brauche mich also nicht um etwa 7.000 Euro Grenze zu kümmern.
Mir ist klar, dass ich auch ab 7.235 € etwa Lohnsteuer zahlen muss.
Da ich Student bin, genieße ich die günstige Krankenversicherung, und bin haftpflichtversichert.
Trotz allem werde ich nicht die 20 Stunden pro Woche überschreiten (ist das aufs Jahr gerechnet?)
So, und jetzt die Fragen: Wie stelle ich das Ganze an?
Bin ich scheingewerbegefährdet?
Muss ich eine „Existenz gründen“, etwa als kleine Internetberatungsagentur, die alle Aufträge per Rechnung erfüllt?
Ich habe mich durch zahlreiche Foren gewurstelt, habe jedoch nie ein Fall gefunden, bei dem das Kindergeld nicht mehr galt.
Ich arbeite zurzeit bei einer großen Firma als Werkstudent
und hätte nun die Möglichkeit dort in einer höheren Position
als Freier Mitarbeiter tätig zu sein.
Zusätzlich möchte ich als „Freier Berater“ in einer kleinen Agentur arbeiten.
Nebenbei betreue ich seit einiger Zeit Webseiten (auf
Rechnung mit Kleinunternehmerregelung) und möchte meine erste
kommerzielle Website starten (nichts großartiges, nur mit Werbeflächen).
Da ich Student bin, genieße ich die günstige
Krankenversicherung, und bin haftpflichtversichert.
Die Haftpflichtversicherung ist nur für private Angelegenheiten
Trotz allem werde ich nicht die 20 Stunden pro Woche
überschreiten (ist das aufs Jahr gerechnet?)
Krankenversicherung: Die Grenze gilt nur während des Semesters; nicht in den Sem.-Ferien.
Näheres bei der eigenen (oder einer anderen) Krankenkasse erfragen.
So, und jetzt die Fragen: Wie stelle ich das Ganze an?
Bin ich scheingewerbegefährdet?
bei 2. und 3. kein Problem.
Bei 1. kommt es darauf an, ob das wirklich eine selbstständige Sache ist oder wie bei einem Angestellten abläuft (weisungsgebunden, feste Zeiten usw.) http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/k…
Muss ich eine „Existenz gründen“, etwa als kleine
Internetberatungsagentur, die alle Aufträge per Rechnung erfüllt?
Schon für 2. und 3. ist (wenn Gewinn beabsichtigt ist) ein Gewerbe anzumelden, die 1. käme halt noch dazu.
Mit „Computer- und xxxxxxx-Dienstleistungen“ ist das ganze Tätigkeitsfeld vermutlich beschrieben.