Hallo!
Kann mir jemand den Unterschied dieser beiden Steuern erklären? Muss ein Gewerbebetrieb (z.B. eine Kapitalgesellschaft) beide Steuern bezahlen?
Ist dieser Satz richtig: Die Körperschaftssteuer ist eine Gewerbesteuer auf das Einkommen von Körperschaften und Personenvereinigungen.
Vielen vielen Dank im Voraus
Servus,
Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag von Gewerbebetrieben erhoben, Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften, Vereinen und anderen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts erhoben. Beide sind Ertragsteuern, aber sie funktionieren unterschiedlich. Hinzu kommt, dass die Höhe der Gewerbesteuer die Gemeinden mit dem Hebesatz festlegen.
Alldieweil Kapitalgesellschaften kraft Rechtsform als gewerblich tätig betrachtet werden - unabhängig von der Tätigkeit und anders als natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht der GewSt unterliegen, wenn sie einem freien Beruf, Land- und Forstwirtschaft oder Vermietung + Verpachtung nachgehen, unterliegen Kapitalgesellschaften immer der GewSt.
Wenn man vergleichen will, ist der von Dir kurz formulierte Satz nicht richtig, da er verschiedene Steuern vermischt. Eher könnte man sagen „Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften“, übrigens auch daran erkennbar, dass im KStG oft Bezug auf das EStG genommen wird.
Schöne Grüße
MM
Danke für die antwort!
Mir ist der Unterschied aber immer noch nicht ganz klar…mal abgesehen von der Höhe der beiden Steuern, liegt der einzige Unterschied darin, dass Gewerbesteuer Personengesellschaften und die Körperschaftssteuer Ags und GmbHs zahlen müssen? Ob auf Einkommen oder gewinn, ist doch dasselbe…?
Müsste dann eine Kapitalgesellschaft beide Steuern zahlen?
Gruß
Moinsen,
eine Körperschaft (GmbH/ AG) muss beide Steuern zahlen. Die Personengesellschaft zahlt Gewerbesteuer, die Gesellschafter der Personengesellschaft Einkommensteuer. Ein Einzelunternehmer, der Gewerbetreibender ist, muss wie die Körperschaft auch beide Steuern zahlen.
Bei der Gewerbesteuer ist die Bemessungsgrundlage der Gewerbeertrag. Das ist der Gewinn der sich nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und auch Körperschaftsteuergesetzes ergibt. Für die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer ist die Bemessungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen. Es ist also nicht dasselbe, da hier noch mehr und anderes zu berücksichtigen ist als bei der Ermittlung des Gewerbeertrages.
Die Körperschaftsteuer ist sozusagen die Einkommensteuer der juristischen Personen.
Sonnige Grüße
e