Gewerbe- und Köst!

Hallo Ihr.

Ich hätt mal ne kleine Frage, und zwar.
Wer zahlt alles Gewerbesteuer und gibt es irgendwelche Ausnahmen.?
Wer ist außerdem dazu verpflichtet Körperschaftssteuer zu zahlen.
Sind dies unhabhängige Steuern, oder muss in einigen Fällen beides bezahlt werden? Gibt es dabei auch Freibeträge bzw. bestimmte Grenzen?

Danke schon jetzt für Antworten.

Mit freundlichen Grüßen aus Franken.
Stefan

Hallo

Wer zahlt alles Gewerbesteuer und gibt es irgendwelche
Ausnahmen.?

Alle Gewerbetreibende aus Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen (ausgenommen: Freiberufler und Betriebe der Landwirtschaft).

siehe zum Bleistift:
http://www.gruenderportal.de/xist4c/web/Gewerbesteue…
Alle Unternehmen, die mehr als 24.500 Euro Gewerbeertrag erzielen und nicht zu den Freiberuflern zählen (diese brauchen keine Gewerbesteuer zu zahlen, da Sie nicht zu den Gewerbetreibenden gehören), müssen Gewerbesteuer zahlen, Kapitalgesellschaften sogar ab dem ersten Euro.

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer der Gemeinden. Sie wird von diesen auch erhoben. Das Finanzamt ermittelt anhand des Gewerbeertrags den Gewerbesteuermessbetrag. Auf Basis dieser Größe und des von der Gemeinde festgelegten prozentualen Aufschlags (Hebesatz) wird dann die Höhe der Gewerbesteuer errechnet. Sie ist vierteljährlich im Voraus zu zahlen. Es ergibt sich eine Steuerbelastung in Höhe von 15 bis 24,5 Prozent des Gewinns.

Laut § 35 Einkommensteuergesetz kann die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld angerechnet und diese somit gemindert werden.

Hier steht auch noch was;
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer

Wer ist außerdem dazu verpflichtet Körperschaftssteuer zu
zahlen.

Körperschaftssteuer bezahlen Unternehmen mit der Rechtsform GmbH, AG und Genossenschaften.
Genaueres kann man zum Beispiel hier lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaftsteuer

Gibt es dabei auch Freibeträge bzw.
bestimmte Grenzen?

siehe oben

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Wer zahlt alles Gewerbesteuer und gibt es irgendwelche
Ausnahmen.?

Also genannt wurden ja schon die originären Gewerbebetriebe. Beachtet werden muss, dass der genannte Freibetrag nur für Personenunternehmen gilt. Eine Kapitalgesellschaft zahlt immer die GewSt und auch ohne Freibetrag und auch wenn sie kein originäres Gewerbe betreibt (bspw. Rechtsanwalts GmbH).

Ansonsten gibt es sozialpolitische Ausnahmen für die GewSt:
http://bundesrecht.juris.de/gewstg/__3.html

(Bsp. Landesbanken, bestimmte Genossenschaften etc., einfach mal § 3 GewStG lesen).

Wer ist außerdem dazu verpflichtet Körperschaftssteuer zu
zahlen.

Alle Körperschaften, genannt hier:
http://bundesrecht.juris.de/kstg_1977/__1.html

neben den Kapitalgesellschaften gibt es noch andere Körperschaften. In der Praxis ist hier die Vereinsbesteuerung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (bspw. Fanverkauf des Fußball e.V.) sowie die ganzen Betriebe der „öffentlichen Hand“.

Sind dies unhabhängige Steuern, oder muss in einigen Fällen
beides bezahlt werden? Gibt es dabei auch Freibeträge bzw.
bestimmte Grenzen?

Sind natürlich unabhängig, weil nicht jeder der GewSt zahlt auch KSt zahlt (bspw. oHG Gesellschafter zahlen für den oHG Gewinn GewSt & ESt). Umgedreht ist es so, dass aber nahezu alle, die KSt zahlen auch GewSt zahlen,

wegen § 8 Abs. 2 KStG http://bundesrecht.juris.de/kstg_1977/__8.html
sowie § 15 Abs. 3 EStG http://bundesrecht.juris.de/estg/__15.html .

Danke schon jetzt für Antworten.

Und in Zukunft Steuerfragen im Brett „Steuern“!

Mfg vom

showbee