Gewerbe und später zusätzlich IchAG

Hallo alle zusammen,

Ich habe meinen 41.ten absolviert, bin arbeitslos und plane mich selbstständig zu machen.
Ich habe gerade eine Umschulung zum Informatikkaufmann beendet.
Ich möchte eigentlich erst einmal ein Gewerbe anmelden
( IT-Dienstleistungen )als Nebenerwerb. (einige Aufträge vorhanden)

Bevor die Arbeitslosigkeit abläuft (ca in 1/2 Jahr)würde ich aber als 2.Standbein noch gern eine Ich AG oder Firma gründen. ( z.B. Hausmeisterservice, je nach Möglichkeit ). Aus meinem alten Beruf bekomme ich noch Anfragen und könnte damit mehrere Möglichkeiten der Selbstständigkeit nutzen.

Auf dem Arbeitsamt wird man ja schon schräg angeschaut, wenn man nach Ich AG fragt, und in meinem Alter will mich im alten Beruf niemand mehr fest anstellen und für den neu erlernten Beruf soll man erst mal 5 Jahre praxis nachweisen bevor man irgendwo angestellt wird.

Aber hier ist meine eigentliche Frage?

Weiß jemand ob ich, wenn ich jetzt ein Nebengewerbe anmelde, dann später Überbrückungsgeld oder den Gründungszuschuß für eine Ich AG bekomme ??? (es sind ja 2 vollig voneinander unabhängige Gewerke)

vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen gesammelt und kann mir weiterhelfen.
vielen Dank schon mal
Lothar

Hallo Lothar,

ich habe mit Genehmigung meines Arbeitsamtes im Dezember 2002 ein Gewerbe
angemeldet um zu sehen ob sich mit meinem Schreibbüro (mit angeschlossenen
Versandhandel über Ebay) Geld verdienen läßt. Nach einer viermonatigen
Testphase machte ich mich dann endgültig hauptberuflich selbstständig,
beantragte den Ich AG Zuschuss und beziehe seitdem diesen Zuschuss den ich aber
so schnell wie möglich abmelden möchte da es mein Ziel ist ohne einen
staatlichen Zuschuss auszukommen also die Sozialabgaben aus den Einnahmen der
Firma zu tragen und auch einen monatlichen Betrag als Unternehmerlohn zu
entnehmen. Zur Zeit läuft meine Firma noch nicht so rund aber dass sind wohl
die normalen Schwierigkeiten wenn man sich selbstständig macht.

Vor der Existenzgründung war ich über 2 Jahre arbeitslos und hatte Bürokraft
erlernt und da Schreiben sowie Verkauf meine stärksten Interessengebiete sind
habe ich mich eben dazu entschlossen mich selbstständig zu machen.

Du solltest wenn du ein Gewerbe anmeldest und neben deiner Arbeitslosigkeit
betreibst darauf achten dass du nie mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitest
und nicht mehr als 162 Euro dazu verdienst, ist es mehr so wird dies auf dein
Arbeitslosengeld/hilfe angerechnet.

Ich habe mich selbstständig gemacht weil ich meine Fähigkeiten und Kenntnisse
den Leuten als Dienstleistung anbieten möchte.

Du kannst dir ein Bild von meiner kleinen Firma auf
www.schreibdienstleistungen.de
machen. Ab dem 05.08.2003 erscheint die Homepage aber in neuer Form also
basiert dann auf ein Contentmanagementsystem.

Viele Grüße
Andy

Lieber Lothar,

am besten ist es für Dich, den gleichen Weg zu gehen, den ich mit 40 Jahren beschritten habe.
Habe mich auf Grund meines Alters und der Tatsache, dass ich dreifache Mutter von minderjährigen Kindern bin, im Jahre 2000 selbstständig gemacht.
Bin zum Gewerbeamt marschiert und habe mich dort angemeldet. In meinem Gewerbeschein steht „Marketing & Dienstleistung“.
Somit habe ich mir Freiraum geschaffen , um verschiedene Aufgaben und Anfragen bearbeiten zu können.
Beim Deinem zuständigen FA lässt Du Dich,am sichersten durch einen guten aber nicht zu teueren Steuerberater, als Kleinunternehmer für die nächsten 5 Jahre optieren.
Das bedeutet für Dich, dass Du ersteinmal umsatzsteuerfrei bist, solange Deine Umsätze nicht 51.130,00 Euro übersteigen.
Krankenkassenpflichtig bist Du ab einem Reinverdienst von 400,00 Euro im Monat.

Bei weiteren Fragen kannst Du mich ja auch direkt anmailen.

Liebe Grüße
Christiane

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