Angenommen : Man hat ein Gewerbe ( angemeldet ) …das läuft schon 3 Jahre …hier die Fragen :
Es gibt eine Grenze von 17.500 Euro - Freibetrag . Was ist, wenn man in einem Kalenderjahr mehr einnimmt - beginnt dann die Umsatzsteuerpflicht ? ( Und wie geht das dann - Einnahmehöhe minus Freibetrag minus Kosten ? )
Dann gibt es noch eine Grenze von 24.500 Euro für die Gewerbesteuer. Wird diese dann pauschal ermittelt oder wird das dann Minus der Freibetragsgrenzen ermittelt
Angenommen : Man hat ein Gewerbe ( angemeldet ) …das läuft
schon 3 Jahre …hier die Fragen :
Es gibt eine Grenze von 17.500 Euro - Freibetrag . Was ist,
wenn man in einem Kalenderjahr mehr einnimmt - beginnt dann
die Umsatzsteuerpflicht ?
Sie beginnt am 1.1. des Folgejahres - für das laufende Jahr bleibt es bei „ohne USt“
( Und wie geht das dann -
Einnahmehöhe minus Freibetrag minus Kosten ? )
Das ist unverständlich: Einnahme minus Ausgabe = Gewinn
Dann gibt es noch eine Grenze von 24.500 Euro für die
Gewerbesteuer. Wird diese dann pauschal ermittelt oder wird
das dann Minus der Freibetragsgrenzen ermittelt
?? Wie oben, wenn Gewinn über 24.500,-- Gewerbesteuererklärung abgeben!
Kein Freibetrag sondern Freigrenze. Wenn man im Jahr 2005 z.B. 17.600 € Umsatz macht ist man im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig auf (idR) sämtliche Umsätze .
Dann gibt es noch eine Grenze von 24.500 Euro für die
Gewerbesteuer. Wird diese dann pauschal ermittelt oder wird
das dann Minus der Freibetragsgrenzen ermittelt
Deine Frage versteh ich nicht aber hier die Erläuterung zur Gewerbesteuer:
gewerbl. Einnahmen 100.000
gewerbl. Ausgaben 60.000
= Gewinn 40.000
minus Gewerbestreuerfrib. 24.500
= gewerbezuversteuern 15.500
* Steuermeßzahl 3,5% 542,50
* Hebesatz der Gemeinde z.B.350%
= zu zahlende GewSt 1.898,75 €
ergo: Bis zu einem Gewinn von 24.000 € bezahlt man (idR) keine Gewerbesteuer