Gewerbe unter 18 !?

Guten Tag

Ich habe gelesen es soll möglich sein unter 18 (mit 16) ein Gewerbe zu eröffnen. Vorraussetzungen dafür sind das beide Elternteile damit einverstanden sind (sind sie) und das das Vormundschaftsgericht (Familiengericht?) damit einverstanden ist. Da ich mich noch genauer informieren wollte habe ich bei der nächsten WKO angerufen. Tja keiner weis was genaues :o. Wie kontaktiert man nun das Familiengericht etc. und was muss ich denen schreiben ? Und wie ? Gibt es dafür ein Formular oder dergleichen ? Ich sitz jetzt schon recht lange planlos herum und suche nach Informationen. Vielleicht weis jemand von euch mehr. Sind noch mehr Schritte notwendig ? 

Ich würde mich sehr über Antworten freuen  

Mit freundlichen Grüßen

Zitat von WKO online:
Die Gewerbeordnung sieht folgende allgemeine Voraussetzungen vor:
Eigenberechtigung  (Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Sachwalterschaft);
die Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR oder Vorliegen eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels zur Ausübung des Gewerbes
Fehlen von Ausschlussgründen.

Du gehst zum Vormundschaftsgericht einfach mal hin. Denn die werden das nicht nach Aktenlage entscheiden, sondern wollen selber feststellen ob man dir das Gewerbe erlauben kann.

Die haben oft sogar ein Telefon

http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minde…

Hallo,

vielleicht solltest Du doch dazu schreiben, dass Du offenbar vor hast, Dich in Österreich selbständig zu machen. WKO und Sachwalter sind jedenfalls Begrifflichkeiten aus Österreich und nicht aus Deutschland. W-W-W ist allerdings ein deutsches Forum, und die Leute gehen hier von deutschen Recht aus, wenn nichts anderes dazu geschrieben wird.

BTW: Nach deutschem Recht kann man das über eine „Teilgeschäftsfähigkeit“ regeln. D.h. die Eltern stimmen der Errichtung des Gewerbebetriebes nach § 112 BGB zu, wobei das Familiengericht dies nach § 1645 BGB genehmigen muss. Dann ist der noch nicht volljährige Gewerbetreibende für alle Rechtsgeschäfte voll geschäftsfähig, die mit dem Betrieb seines Gewerbes zusammenhängen. Es gibt auch einige durchaus prominente Beispiele, in denen Minderjährige sehr große Unternehmen aufgebaut haben, wie z.B. Lars Windhorst (Hardware-Vertrieb) oder Marco Börries (Star Division).

Gruß vom Wiz