Gewerbe: Vermieter akzept. Untermieter nicht

Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage bzgl. Mietrecht bei Gewerbe.

Ich habe für 3 Jahre eine Mietvertrag für ein Bistro (650,- € an Vermieter + Strom+Gas+Wasser).
Der Vertrag läuft jetzt noch 19 Monate. Nun ist es aber so, dass ich den Laden seit 8 Monaten nicht mehr betreibe und er leer steht, da ich mit dem Bistro mehr als 21.000,- € Verlust gemacht habe.
Suche seit dem auch einen Nachmieter. Meine Suche war bis jetzt erfolglos geblieben. Nun habe ich jemanden gefunden der den Laden als Lager nutzen möchte.
Da ich seit 8 Monaten kein Einkommen durch den Laden mehr habe, kam mir dies ganz gelegen, denn 200,- € mtl. ist doch schon ganz schön.

Die Vermieterin stellt sich aber quer, denn Sie beruft sich darauf, dass im Mietvertrag Untervermietung untersagt ist. Was nun?

Der junge Mann der den Laden als Lager nutzen will droht mir bald abzuspringen?

Noch 19 Monate 650,- € zahlen kann ich finanziell bald nicht mehr!

Über eine schnell Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Cindy

Was nun?

Hallo Cindy,

ich verstehe dich so, dass du das Bistro nicht mehr betreiben möchtest. Ist das richtig?

Warum kündigst du nicht den Mietvertrag und verkaufst die Bistroeinrichtung? Oder willst du das „Geschäft“ an sich verkaufen, oder es irgendwann wieder eröffnen?

Gruß

Samira

Hallo!

Warum kündigst du nicht den Mietvertrag

Na, du hast Humor. Wie soll sie denn aus einem gewerblichen Mietvertrag vorzeitig rauskommen?

Gruß M.

Die Vermieterin stellt sich aber quer, denn Sie beruft sich
darauf, dass im Mietvertrag Untervermietung untersagt ist. Was nun?

Da kannst Du wohl nichts machen. Vertrag ist Vertrag.

Noch 19 Monate 650,- € zahlen kann ich finanziell bald nicht mehr!

Mach der Vermieterin klar, dass Du alleine die Miete nicht aufbringen kannst, vielleicht läßt sie dann mit sich reden.

Hallo Mettmann,

klär mich bitte auf. Geht das nicht mit Kündigungsfrist wie bei einem ganz normalen Mietvertrag? Wenn das so ist, habe ich wieder was dazu gelernt.

Gruß

Samira

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Hallo!

klär mich bitte auf. Geht das nicht mit Kündigungsfrist wie
bei einem ganz normalen Mietvertrag? Wenn das so ist, habe ich
wieder was dazu gelernt.

Was heißt „ganz normaler Mietvertrag“? Mieteverträge über faktisch Alles sind zu erfüllen, inkl. vereinbarter Laufzeit. Wenn du ein Auto oder eine Ferienwohnung für 3 Wochen mietest, kommst Du nicht vorzeitig aus dem Vertrag raus. Mietverträge über Wohn raum sind dagegen eher nicht ganz normal angesichts der zahlreichen „Sonderregelungen“ im BGB. Aber selbst dort wirst du ein Problem haben, wenn eine Laufzeit von 3 Jahren vereinbart wird und du früher raus willst.

Gruß M.

Hallo Mettmann,

danke für deine Antwort. Jetzt weiß ich auch warum ich einen Denkfehler gemacht habe. Ich habe doch glatt überlesen, dass der Mietvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen wurde. Das erklärt einiges :wink:

Gruß

Samira