Kann man beim Gewerbeamt ein Gewerbe vorübergehend abmelden, also das es ein Formular gibt das man vom Tag X bis Tag Y das Gewerbe vorübergehend abmeldet und ab Y wieder automatisch angemeldet ist?
Hintergrund: ich kann noch jährlich die USt. Anmeldung abgeben da meine Firmengründung vor 2002 war und ich möchte mir eine monatl. USt.-Anmeldung ersparen (die bei einer nicht vorübergehenden Abmeldung und Neuanmeldung fällig wäre)
Die beiden oben genannten Vorgänge haben beide nichts miteinander zu tun.
Die Gewerbeanmeldung erfolgt nach der Gewerbeordnung, die für An-, Ab- und Ummeldungen bestimmte Regeln hat.
Ganz eigene und zum Großteil andere Voraussetzungen sieht das Umsatzsteuergesetz für die Abgabe der USt-VA und der USt-Erklärung vor.
Die Vordrucke (bzw. per ELSTER) muss nämlich nur ein Unternehmer abgeben. Als Unternehmer ist im Umsatzsteuerrecht jemand anzusehen, der TATSÄCHLICH aktiv wird. Nur weil eine Gewerbeanmeldung vorliegt, ist man kein Unternehmer im USt-lichen Sinne.
Wollte damit nur sagen: Eine Änderung der Gewerbeanmeldung ist zur Vermeidung der USt-lichen Konsequenzen nicht erforderlich.