Hallo,
kann mir von euch vielleicht jemand erklären, was der genaue unterschied zwischen HAndelsgewerbe und Gewerbe ist.
Lieg ich falsch damit, dass ein Handelsgewerbe im HR eingetragen ist und ein Gewerbe nciht zwangsläufig eingetragen ist?
Danke für die Hilfe 
Viele Grüße, Christina
Das ist in etwa das selbe.
Der Begriff Handelsgewerbe stammt aus dem HGB. Siehe dort §1 (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Jörg
kaufm eingerichter Geschäftsbetrieb?
Hallo Jörg,
das Thema interessiert mich ja auch. Ist das denn irgendwo definiert, was ein „in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“ ist?
Viele Grüße
Bianca
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Definition: kaufm. eingerichter Geschäftsbetrieb
Hi !
Ist das denn irgendwo definiert
Jein. Da diese Wortgruppe im § 1 HGB verwendet wird, kann man in allen Kommentaren zum HGB etwas zu Bedeutung und Auslegung dieser Wortgruppe nachlesen.
Es wird deutlich, dass eine Vielzahl von Einzelkriterien in einem Gesamtkontext zu bewerten sind, um die Notwendigkeit eines in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs zu untermauern.
Als Kriterien werden unter anderem
- Umsatz
- Gewinn
- Anzahl der Arbeitnehmer
- Anzahl der Kunden-/Lieferantenkontakte
- …
genannt.
Jedes dieser Kriterien kann nicht für sich betrachtet werden. So kann ein Immobilienhändler mit einem einzigen Geschäft im Jahr einen Umsatz von € 20 Mio. und einen Gewinn von € 2 Mio machen, während ein
- ebay-Händler
- Arzt
- Maurer
- …
für diese Beträge ein Vielfaches an Aufträgen benötigen wird.
Als allgemeine Faustformel wurde uns in der Ausbildung beigebracht: wenn die Überwachung sämtlicher Forderungen/Verbindlichkeiten, Auszahlungen/Einzahlungen, … nicht mehr ohne ein strukturiertes Zahlenwerk möglich ist (weil einfach die Anzahl zu hoch ist), dann ist die Einrichtung eines „kaufm. Geschäftsbetriebs“ notwendig.
Dass es bei dem Einen sein kann, dass er sich nicht einmal 3 Rechnungen im Monat mit den entsprechenden Vorgängen merken kann, während der nächste auch bei 500 „Bewegungen“ im Monat noch problemlos den Überblick behalten kann, ist lediglich ein subjektives Problem. Gerade dieses subjektive Empfinden aber macht es für Gesetzgeber und Gerichte so schwer, objektiv auf jeden anderen Fall anwendbare Kriterien zu schaffen.
BARUL76