Gewerbe, während der Arbeitlosigkeit?

Hallo Experten,

ich bin derzeit Arbeitslos und möchte mich Selbstständig machen. Das Überbrückungsgeld bzw. die Ich AG kommt in meinem Fall nicht in Frage.
Was ich aber wissen möchte, kann man während der Arbeitslosigkeit ein Gewerbe anmelden was nicht benutzt wird? Denn ich bin noch in der Planungsphase und brauche bereits jetzt schon das Gewerbe. Sprich, das Gewerbe wird bis zum Tag X nicht beansprucht sondern rein Formell benötigt.

Danke für eure Hilfe

Gruß

Volli

Hallo Volli,

Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung berichten :wink:)

Ich bin selbst auch arbeitslos gemeldet und seit Januar selbständig. Ich hab da angerufen und bescheid gegeben. Um weiterhin die Sozialabgaben bezahlt zu bekommen, darfst du nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten. Ansonsten bleibt alles beim Alten.

Zur Anmerkung: ich bekomme kein Arbeitslosengeld und hab auch sonst keinerlei Ansprüche! (das hat man davon, wenn man jahrelang mit Kind studiert *schmoll*)

Hoffe ich konnte dir ein kleines bisschen helfen!

LG Tanja

Hallo!

Das ist legal, denn du darfst bis zu 165 Euro im Monat dazu verdienen, aber musst
aufpassen, dass du nicht mehr als 14 Stunden wöchtenlich arbeitest.
Dazuverdienen darfst du sowohl als „Mini-Angestellter“, als auch als
nebenberuflich Selbständiger. Sprich deinen Arbeitsamtberater darauf an, der gibt
dir dann ein Formular, dass du ausfüllen musst.
Am Ende des Jahres musst du dann die Gewinn- und Verlustrechnung dem Arbeitsamt
vorlegen, damit die prüfen können, ob du unter den monatlichen 165 Euro liegst,
oder nachzahlen musst.

Schönen Gruß
Sabine

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