Gewerbe: Weihnachtsmarktstand

Hallo liebe Forenmitglieder,

aufgrund einer Diskussion, möchte ich nun um eure Meinung bitten.

Person A veranstaltet auf dem städtischen Weihnachtsmarkt einen Stand zum Verkauf von Würstchen + Getränke. Er wird von der Stadt als Privatperson zugelassen.
Diese Aktion ist einmalig.

M.E. ist keine Gewerbeanmeldung nötig, da die Dauerhaftigkeit des Handelns nicht vorhanden ist.

Was ist eure Meinung?

Grüße
JCK

Moin,

die Dauerhaftigkeit ist nicht das einzige Kriterium. Da ist auch noch die Frage der Gewinnerzielungsabsicht. Ausserdem, vielleicht möchte man ja im kommenden Jahr wieder da sein, oder wird für das Sommerfest gefragt…?

Gruß,

Florian

Moin,

Hallo,

Vielen Dank für deine Antwort.

die Dauerhaftigkeit ist nicht das einzige Kriterium. Da ist
auch noch die Frage der Gewinnerzielungsabsicht.

Diese ist natürlich bei der einmaligen Aktion vorhanden, aber das ist eben einmalig.

Ausserdem,
vielleicht möchte man ja im kommenden Jahr wieder da sein,
oder wird für das Sommerfest gefragt…?

Es wird nur ein einmaliger Vorgang bleiben.

Über weitere Meinungen erfreut,
JCK

Moin,

Da ist
auch noch die Frage der Gewinnerzielungsabsicht.

Diese ist natürlich bei der einmaligen Aktion vorhanden, aber
das ist eben einmalig.

OK, dann sollte ein Gewerbe angemeldet werden, denn eine Gewinnerzielungsabsicht, auch wenn sie einmalig ist, bedingt eine Anmeldung. Ich weiss nicht, ob es evtl. die Möglichkeit gibt, so etwas wie eine „einmalige Anmeldung“ also nichts Dauerhaftes, zu machen. Vielleicht einfach mal bei der Gemeinde nachfragen.
Versteuert werden muss der erzielte Gewinn auf jeden Fall.

Gruß,

Florian

´Servus,

OK, dann sollte ein Gewerbe angemeldet werden, denn eine
Gewinnerzielungsabsicht, auch wenn sie einmalig ist, bedingt
eine Anmeldung.

Woher nimmst du diese Annahme? Eine Privatperson die ein Bild verkauft, ist noch kein Kunsthändler - und trotzdem wird Gewinn erzielt.

Versteuert werden muss der erzielte Gewinn auf jeden Fall.

In wieweit? Als Gewerbe ja, als Privatperson nein - oder sieht das jemand anders?

Grüße
JCK

Tach,

´Servus,

OK, dann sollte ein Gewerbe angemeldet werden, denn eine
Gewinnerzielungsabsicht, auch wenn sie einmalig ist, bedingt
eine Anmeldung.

Woher nimmst du diese Annahme? Eine Privatperson die ein Bild
verkauft, ist noch kein Kunsthändler - und trotzdem wird
Gewinn erzielt.

Ich rede nicht von „Gewinn erzielen“ sondern von „Gewinnerzielungsabsicht“. Wenn die Privatperson aus Deinem Beispiel das Bild kaufte, weil es schön ist und nun meint, nach der Renovierung der Wohnung passt es nicht mehr und es mit Gewinn verkauft --> keine Gewinnerzielungsabsicht.
Wenn die Person das Bild für 5,00 EUR kaufte, weil sie wusste, dass der Nachbar das Bild ihr für 15,00 EUR abkaufen würde --> Gewinnerzielungsabsicht.

Versteuert werden muss der erzielte Gewinn auf jeden Fall.

In wieweit? Als Gewerbe ja, als Privatperson nein - oder sieht
das jemand anders?

Ja, ich. Jegliche Einkünfte müssen versteuert werden. Egal ob Gewerbe oder privat. Otto-Normalbürger wird halt selten mal erwischt, weil die Meisten ONBs nicht genug Kohle machen und auf der Lohnsteuerkarte stehen haben, dass eine genaue Prüfung gemacht würde, bei der nicht angemeldete Einkommen auffallen, aber trotzdem gilt: Einkünfte sind anzumelden und ggfs. zu versteuern…

Im Übrigen: Du sagst selbst, dass Du Gewinn machen willst. Also liegt hier eine Gewinnerzielungsabsicht vor, die eine Anmeldung der Tätigkeit bedingt.

Grüße
JCK

Gruß,

Florian

Hallo Florian,

danke für deinen Beitrag und Diskussion.

Viele Grüße
JCK