Gewerbe weitere personen

Guten Abend alle mit einander.

Ich hab folgende frage!

hab ein Kleingewerbe angemeldet, also Rechnungen schreiben, ohne MwSt. einmal im Jahr ans Finanzamt.

So jetzt hat mich ne Firma so zu sagen also Subunternehmer gebucht bei Veranstaltungen zu helfen. Jetzt hab ich aber auch noch en freund der auch immer mit geht um sich ein wenig was zu verdienen und des wird alles über meine Rechnungen ab gerechnet.

Kann ich das oder muss ich da was beachten wegen der 2 Person also en freund von mir.

Hallo Helmus,

dein Freund muss entweder auch ein Gewerbe anmelden und dir dann die entsprechende Rechnung stellen oder du stellst ihn als Minijobber ein. Auf jeden Fall entsteht für dich bürokratischer Aufwand.

wenn du jemanden beschäftigst (egal ob freund oder wen auch immer) weiß ich es so, dass du den ‚fremden‘ als aushilfe bzw. als 400 euro -jobber anmelden musst.
(wie eine reinemache frau z.B. - die muss ja auch angemeldet sein und darf nur bis zu 400 euro in summe unversteuert verdienen)
oder dein freund wiederum ist auch selbstständig und kann SEINE arbeit an der sache DIR in rechnung stellen.

schließlich musst du am ende des jahres mit deiner EÜR ja auch steuer für dein eingenommenes bezahlen - logischweise also auch MIT für das eingenommene geld deines freundes.
das wird ja nicht in deinem sinne sein :smile: schmälert ja dein einkommen.

frag doch einfach bei deiner IHK nach. oder direkt beim steuerberater. sicher wäre mir das sicherer :smile:

so weiß ich es.
wer nähere/bessere informationen hat darf mich gerne berichtigen.

grüße L.