Gewerbe, wo darf ein Verkauf statt finden?

Hallo liebe Experten,

nehmen wir an Person A hat ein Gewerbe in einem Wohnmischgebiet angemeldet (UG/Mini Gmbh) und dies vom Gewerbeamt genehmigt bekommen.
Situation: Wohnhaus, 1 Zimmer als Büro eingerichtet.

Nehmen wir an Person A hätte die Möglichkeit über einen Großhändler antike Möbelstücke zu beziehen und möchte diese gerne direkt verkaufen.

Frage: Wo darf ein solcher Verkauf, wie oft und in welchen Umfang statt finden?

Falls die Möbel in einer unmittelbar entfernten Halle stehen würden:
Unter welchen Umständen wären, Lager, Direktverkäufe möglich?
Auf welche Fallstricke sollte Person A bei einem solchem Vorhaben unbedingt achten?

Freue mich über jeglichen gedanklichen Ausstausch & Anregungen

Liebe Grüße
Tanja

Hallo Tanja,

ganz allg. sollte man zwei Sachen beachten. Wer ein Gewerbe in seiner privaten Mietwohnung betreibt, braucht in der Regel die Genehmigung des Vermieters. In manchen Städten ist zudem über eine Zweckentfremdungsbestimmung eine gewerbliche Tätigkeit verboten. Zum Lagerverkauf von Möbeln braucht man Räume, die nicht nur sachlich, sondern auch rechtlich dafür geeignet sind. Wenn zB vorher Klamotten verkauft wurden und nun Möbel, dann muß man ggf. eine sog. Nutzungsänderung der Räume bei der Gemeinde/Stadt beantragen. Unabhängig davon sollten der Laden auch noch tatsächlich dafür geeignet sein (Stellplätze, ebenerdiger Zugang uvm.). Dann noch ein Gedankengang. Lohnt sich für ein Kleingewerbe überhaupt die Anmeldung einer GmbH, die hohe fachliche und rechtliche Anforderungen an die „Inhaber“ verlangt. Nutze einen Existenzgründungstag/besprechungstermin bei der zuständigen IHK:

Gruß Klaus