Gewerbe, zusätzliche Adresse

Liebe Wissenden,

folgender Fall interessiert mich:

die fiktive Person Lieschen Müller arbeitet als Texterin von zu Hause aus. Nun läuft ihr Geschäft recht gut und sie möchte ein kleines, repräsentatives Büro in einer Bürogemeinschaft mieten.

Den Standort zu Hause möchte sie nicht komplett aufgeben, da es ja irgendwann auch wieder schlechtere Zeiten geben könnte und sie dann wieder nur von dort arbeiten würde. Sie möchte aber die neue, zusätzliche Büroadresse als offizielle Adresse z.B. auf ihre Webseite setzen. Dies vor allem auch aus dem Grund, dass Kunden die sie besuchen kommen, nicht versehentlich bei ihr im Home-Office klingeln.

Frage : Muss Lieschen Müller die Büroadresse als Filiale oder ähnliches bei irgendeiner Behörde melden? Muss die Adresse im Gewerbeschein ergänzt werden? Wichtige Post von Behörden erreicht sie ja unter der Home-Office Adresse die im Gewerbeschein steht.

Ist der Fall einfacher, wenn Lieschen auf die Webseite und die Geschäftspapiere die Büro Adresse und auch die (nennen wir sie einfach mal so) Verwaltungsadresse schreibt?

Oder ist es den Behörden egal, solange Lieschen unter der im Gewerbeschein gemeldeten Adresse erreichbar ist?

Vielen Dank für Eure Hife.

Die Unwissende

Hallo Steffi,

nachdem niemand antworten mag, tue ich es:

Grundsätzlich interessiert das irgendwelche Behörden, vor allem das Finanzamt, nur insoweit, als die schauen, ob die noch zuständig sind (oder z.B. ein anderes FA zuständig wird). Und dass Post ankommt.

Sehr wahrscheinlich verlangt die Kommune in ihrer Gewerbeordnung, dass man eine Betriebsstätte anmeldet, wobei man den Sitz zu Hause lassen kann. Weil das aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist, würde ich dort einfach nachfragen. Schlimmstenfalls wäre eine Gewerbeummeldung mit ein paar Euro Gebühren fällig.

Gruß,
Oskar