Liebe Wissenden,
folgender Fall interessiert mich:
die fiktive Person Lieschen Müller arbeitet als Texterin von zu Hause aus. Nun läuft ihr Geschäft recht gut und sie möchte ein kleines, repräsentatives Büro in einer Bürogemeinschaft mieten.
Den Standort zu Hause möchte sie nicht komplett aufgeben, da es ja irgendwann auch wieder schlechtere Zeiten geben könnte und sie dann wieder nur von dort arbeiten würde. Sie möchte aber die neue, zusätzliche Büroadresse als offizielle Adresse z.B. auf ihre Webseite setzen. Dies vor allem auch aus dem Grund, dass Kunden die sie besuchen kommen, nicht versehentlich bei ihr im Home-Office klingeln.
Frage : Muss Lieschen Müller die Büroadresse als Filiale oder ähnliches bei irgendeiner Behörde melden? Muss die Adresse im Gewerbeschein ergänzt werden? Wichtige Post von Behörden erreicht sie ja unter der Home-Office Adresse die im Gewerbeschein steht.
Ist der Fall einfacher, wenn Lieschen auf die Webseite und die Geschäftspapiere die Büro Adresse und auch die (nennen wir sie einfach mal so) Verwaltungsadresse schreibt?
Oder ist es den Behörden egal, solange Lieschen unter der im Gewerbeschein gemeldeten Adresse erreichbar ist?
Vielen Dank für Eure Hife.
Die Unwissende