Schönen Guten Tag,
jemand betreibt 2 Gewerbe (Einzelhandel bzw. persönlich haftend). Mit dem einen zieht er in einen anderen Bezirk, das andere will er abmelden.
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Kann eine Abmeldung schriftlich (mit Vordruck) erfolgen, oder muß man persönlich erscheinen?
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Reicht eine Ummeldung im neuen Bezirk, oder muß diese Ummeldung auch noch dem alten Bezirk mitgeteilt werden bzw. muß man sich im alten Bezirk abmelden?
Danke Euch,
Véronique
Guten Abend Veronique,
ja das kenne ich nur zu gut.
Zunächst es kommt darauf an von wo nach wo du umziehst.
Wenn du in einer neuen Stadt bist, meldest du das Gewerbe i.d.R. ab es gibt dann auf dem Abmeldeformular einen Vermerk bei denen du die neue Anschrift eintragen kannst.
An dem neuen Ort meldest du dann dein Gewerbe an mit dem Vermerk, dass du umgezogen bist.
Zu 1:
Du kannst das i.d.R. via Fax machen. Wenn du jedoch einen Gewerbeschein brauchst, dann ist es mit am einfachsten kurz beim Gewerbeamt vorbeizuschauen, ca. 20 € zahlen und der Schein wird dir direkt ausgehändigt.
Zudem beim Umzug nicht vergessen auch dem Finanzamt bescheid zu geben.
Wenn noch fragen sind einfach ein Post hier oder beim Gewerbe / Finanzamt anrufen. Sind alles Menschen und sie nehmen sich auch Zeit für Fragen. Bisher bin ich wirklich positiv angetan gewesen.
Gruß,
Wolfgang