Gewerbeabfallverordnung, Mindestbehältergrösse?

Hallo Gemeinde,

selbst die LAGA hat sich nioch nicht weiter geäussert: Welche Mindestbehältergrösse gibt es für den restabfall der Gewerbeunternehmen bzw. welche Einwohnergleichwerte können je nach Gewerbebetrieb gesetzt werden?

Scheint vollkommen unterschiedlich gehandhabt zu werden

Danke vorab

Hallo,

selbst die LAGA hat sich nioch nicht weiter geäussert: Welche
Mindestbehältergrösse gibt es für den restabfall der
Gewerbeunternehmen bzw. welche Einwohnergleichwerte können je
nach Gewerbebetrieb gesetzt werden?

Scheint vollkommen unterschiedlich gehandhabt zu werden

Das ist auch mein Eindruck. Mein Nachbarort gehört zu einem anderen Abfall-Zweckverband, und hat auch andere Regeln, als wir hier. Da hilft wohl nur sich vor Ort zu erkundigen.

Cu Rene

Hallo,

Das ist auch mein Eindruck. Mein Nachbarort gehört zu einem
anderen Abfall-Zweckverband, und hat auch andere Regeln, als
wir hier. Da hilft wohl nur sich vor Ort zu erkundigen.

klar doch,

das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist nur ein Rahmengesetz. Daraus ergeben sich die Länder(abfall)gesetze, die voneinander abweichen können. Auf Grund der Ländergesetze erlassen die Kreis- oder Stadtverwaltungen ihre Satzungen über Abfallentsorgung. Da bleibt es nicht aus, dass von Landkreis zu Landkreis andere Bestimmungen gelten, insbesondere die unterschiedlich hohen Entsorgungskosten.

Gruß Norbert

Hallo Norbert, das mit den Kosten ist klar…aber warum sollte ein Gewerbebetrieb in einer bestimmten Branche in Frankfurt eine andere satzungsgemässe Mindestabfallmenge produzieren als in Dortmund?

Hallo rebne, vielen Dank.
Mir gings aber nicht ums erkundigen, sondern darum ob es einheitliche Mengen gibt…und wer das beschlossen hat.