Hallo,
Das ist auch mein Eindruck. Mein Nachbarort gehört zu einem
anderen Abfall-Zweckverband, und hat auch andere Regeln, als
wir hier. Da hilft wohl nur sich vor Ort zu erkundigen.
klar doch,
das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist nur ein Rahmengesetz. Daraus ergeben sich die Länder(abfall)gesetze, die voneinander abweichen können. Auf Grund der Ländergesetze erlassen die Kreis- oder Stadtverwaltungen ihre Satzungen über Abfallentsorgung. Da bleibt es nicht aus, dass von Landkreis zu Landkreis andere Bestimmungen gelten, insbesondere die unterschiedlich hohen Entsorgungskosten.
Gruß Norbert