Gewerbeabmeldung

Hallöchen,

hab ein kleines vielleicht aber auch großes Problem. Ich werde mich nebenberuflich als Dozent selbstständig machen (Freiberuflich).

Nun folgendes Problem.

Im Jahre 2004 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Aufgrund meiner danmaligen Erfahrung war dies schnell zu Scheitern verurteilt, sodass mir von Bekannten, Verwandten und Steuerberater geraten wurde, dies sein zu lassen. Ich habe dem Finanzamt 5 Tage später nach Gewerbeanemldung mitgeteilt das sich die Sache erledigt hat, was vom Finnazamt so hingenommen wurde, seitdem nie wieder was gehört. Jedoch habe ich einen großen Fehler gemacht. Ich habe vergessen das Gewerbe wieder abzumelden.

Nachdem ich vor kurzen umgezogen bin sind mir wieder die damaligen Unterlagen in die Hände gefallen. Ich rief beim Gewerbeamt an und teilte meine Situation mit. Man meinte zu mir, das es natürlich viel zu spät ist für die Abmeldung und es könne sein das ein Verwarnungsgeld gegen mich erhoben wird.

Jetzt meine Fragen:

  1. Wenn ich mein Gewerbe jetzt abmelde, weiß doch eigentlich keiner ob diese betrieben wurde oder nicht. Das heißt wenn ich es ordnungsgemäß abmelde, dürfte doch eigentlich nichts passieren ??? Oder ???

  2. ich brauche vom Finanzamt natürlich eine Steuernummer für meine nebenberufliche Tätigkeit. Beim Steuerlichen Erfassungsbogen wird gefragt, ob in den letzten 5 Jahren schon mal ein Gewerbe ausgeübt wurde! Eigentlich ja nicht, aber ich werde das Gewerbe ja jetzt erst mit reichlich verspätung abmelden. Was schreibe ich da jetzt rein ???

  3. Wenn ich das Gewerbe jetzt ordnungsgemäß beim Gewerbeamt abmelde, wird dies doch sicherlich weitergereicht an das Finanzamt? Die wissen ja eigentlich schon sehr lange das das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird (hab ja damals bescheid gesagt) trotzdem werden sie sich sicherlich wundern wieso jetzt erst die Abmeldung erfolgt. Kann es sein das sie jetzt die letzten Jahre noch eine Steuererklärung oder sowas haben möchten ??? Ich habe das Gewerbe ja gerade mal 3-4 Tage ausgeübt, ohne irgendwas verdient bzw. gearbeitet zu haben???

So ist ziemlich viel geworden, vielleicht kennt sich ja jemand diesbezüglich aus und kann mir einige Ratschläge geben. Das ich mehr als schusselig bin bzw.war, weiß ich leider selber.

Mfg Daniel

Hallöchen Daniel,

mein Rat:
Gehe persönlich zum Gewerbeamt, wo du vor 4 Jahren dein Gewerbe angemeldet hast, und schildere denen das Ganze, unter Vorlage deines Schriftverkehrs mit dem FA.
Dann lass dir eine Gewerbeabmeldung erstellen.

Gruß
BT

Finanzamt und Gewerbeamt der Stadt sind 2 ganz verschiedene Baustellen.

Das FA:
Es möchte wissen, wie hoch der Gewinn ist und entsprechend Steuern erheben. Wenn das korrekt angegeben wird, gibt es dort keine Probleme.
Ob ein GW angemeldet ist oder nicht, ist dem FA wurscht.

Das GWamt:
Es will für Ordnung sorgen. Eine Nicht-Anmeldung kann daher eine Ordnungswidrigkeit sein.
Wie lange man aber sein Gewerbwe bestehen lässt und wieviel Umsatz oder Gewinn man in dieser Zeit macht geht das GWamt kaum was an.

Und wenn der Bürger sein Gewerbe nimmer will, meldet er es halt ab.

Man meinte zu mir, das es natürlich viel zu spät ist für die Abmeldung und
es könne sein das ein Verwarnungsgeld gegen mich erhoben wird.

Nicht lange fragen. Einfach abmelden.
Was Anderes geht jetzt sowieso nicht mehr.

  1. Wenn ich mein Gewerbe jetzt abmelde, weiß doch eigentlich
    keiner ob diese betrieben wurde oder nicht.

Sehe ich auch so. Würde ich aber ggf. nochmal in einem Foirum für Verwaltungsrecht nachfragen.
Foren: http://www.klicktipps.de/foren.php#recht_steuer

  1. ich brauche vom Finanzamt natürlich eine Steuernummer für
    meine nebenberufliche Tätigkeit. Beim Steuerlichen
    Erfassungsbogen wird gefragt, ob in den letzten 5 Jahren schon
    mal ein Gewerbe ausgeübt wurde! Eigentlich ja nicht,

Doch es existiert ja ein Gewerbe.

Was schreibe ich da jetzt rein ???

Die Wahrheit! - Alles andere gibt Ärger.

  1. Wenn ich das Gewerbe jetzt ordnungsgemäß beim Gewerbeamt
    abmelde, wird dies doch sicherlich weitergereicht an das
    Finanzamt?

Vermutlich

Die wissen ja eigentlich schon sehr lange das das
Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird (hab ja damals bescheid
gesagt)

Was heißt das? Es ruhen lassen?

trotzdem werden sie sich sicherlich wundern wieso
jetzt erst die Abmeldung erfolgt.

Wenn di sich über alles wundern wollten, was so passiert, hätten sie viel zu tun.

Kann es sein das sie jetzt
die letzten Jahre noch eine Steuererklärung oder sowas haben
möchten ???

Wenn das Gewerbe „ruhend war“ - nein
Ansonsten ist ein Gewerbetreibender verpflichtet eine Anlage GSE zur Stuererklärungabzugeben.

Mfg JK