Liebe Experten,
zu folgendem fiktiven Sachverhalt würde ich gern Eure Meinungen hören:
Person X hat per 01.01.2011 ein hauptberufliches Gewerbe (Treppenhausreinigung) angemeldet. Er tätigt eine Privateinlage über 10.000 Euro auf das Geschäftskonto und kauft am 02.01.2011 einen 9 Jahre alten Pkw für 6.000 Euro (Zahlung vom Geschäftskonto).
Per 31.12.2011 wird das Gewerbe aufgegeben. Das Finanzamt fragt später, ob und mit welchem Wert der Pkw ins Privatvermögen übernommen oder verkauft wurde.
Wir nehmen an, dass Person X das Auto nicht verkauft, sondern behalten hat. Der Restbuchwert betrug 3.000 Euro (AfA 2 Jahre).
Frage/n: Was macht das FA mit dieser Information? Irritierend ist die Frage nach dem „Übergang in Privatvermögen“, denn der Pkw ist ja Eigentum der Person X (Stichwort Privateinlage)…
Für Eure Meinungen im Voraus vielen Dank!
Andreas
Wir nehmen an, dass Person X das Auto nicht verkauft, sondern
behalten hat. Der Restbuchwert betrug 3.000 Euro (AfA 2 Jahre).
Frage/n: Was macht das FA mit dieser Information?
Vereinfacht beantwortet, dass FA tut so, als ob das KFZ mit dem Restwert von der firma an den Privatmann verkauft wurde und betrachtet diesen betrag als außerorddentliceh Einnahme der Firma.
Irritierend ist die Frage nach dem „Übergang in Privatvermögen“, denn der Pkw ist ja Eigentum der Person X (Stichwort Privateinlage)…
Falsch, Stichworte: vom Geschäftskonto bezahlt und Afa. Das Fahrzeug war offensichtlich Betriebsvermögen und geht erst nach Betriebsschließung in das Eigentum der Privatperson über.
GRuß
Nordlicht
Hallo,
Per 31.12.2011 wird das Gewerbe aufgegeben. Das Finanzamt fragt später, ob und mit welchem Wert der Pkw ins Privatvermögen übernommen oder verkauft wurde.
Wir nehmen an, dass Person X das Auto nicht verkauft, sondern behalten hat. Der Restbuchwert betrug 3.000 Euro (AfA 2 Jahre).
Frage/n: Was macht das FA mit dieser Information?
Es möchte die korrekte Besteuerung sicherstellen. Denn die Anschaffung des PKW hat ja bereits den Gewinn beeinflusst also muss auch dessen Veräußerung oder Entnahme den Gewinn beeinflussen.
Irritierend ist die Frage nach dem „Übergang in Privatvermögen“, denn der Pkw ist ja Eigentum der Person X (Stichwort Privateinlage)…
Der PKW wurde vom Geschäftskonto bezahlt und die AfA als Kosten geltend gemacht. Also war er im Betriebsvermögen. Der steuerliche Vermögensbegriff hat dabei nicht unbedingt etwas mit dem Eigentumsbegriff nach dem BGB zu tun. X kann als quasi zivilrechtlicher Eigentümer von Privat- und Betriebsvermögen sein.
Der PKW war Betriebsvermögen und der X hat in nun für sich entnommen. Die Bewertung erfolgt dabei nicht nach dem Restbuchwert sondern nach dem Teilwert. Dieser kann auch höher oder niedriger als der Restbuchwert sein. Das FA spekuliert sicher auf einen höheren Teilwert.
Grüße
@Nordlicht und ElBuffo: Vielen Dank für Eure Antworten. Den Sachverhalt habt Ihr so toll erklärt, dass er selbst mir einleuchtet 
Viele Grüße, Andreas