Gewerbeabmeldung/Gewerbeanmeldung

Hallo!

Im März wurde ein Gewerbe für Messehostessentätigkeit, Bürodienstleistungen ABGEMELDET, weil keine Aufträge mehr erwartet wurden und auch nicht mehr bestanden.
Das Gewerbe bestand seit 2004 und für das Gewerbe wurde in den Rechnungen MwSt. berechnet und es wurde eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung gemacht.

Jetzt wäre doch wieder eine GewerbeANMELDUNG nötig, da es eine Anfrage gibt für eine Hostessentätigkeit und dafür wäre ein Gewerbe nötig, um für den Einsatz eine Rechnung stellen zu können.

Einnahmen kommen seit Februar aus einer Angestellten-Tätigkeit, der Gewerbeschein wäre nur für diesen einen Einsatz nötig.

Muss in der einen Rechnung für den einen Einsatz trotzdem wieder die USt. ausgewiesen werden und dann trotzdem wieder eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden, obwohl sonst nichts über dieses Gewerbe eingenommen worden ist?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit für diesen Einsatz bezahlt zu werden ohne die ganze Rennerei zum Amt?
Kennt sich da jemand aus?
Ich hoffe ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt…
Danke für Antworten!
Liebe Grüße

Hallo,

bevor eine Rechnung erstellt werden darf, bedarf es einer Gewerbeanmeldung.
Es gäbe die Möglichkeit, von der Kleinunternehmerregelung §19 UStG Gebrauch zu machen, was sich allerdings nach der Höhe der Rechnungssumme, in diesem Fall einer Rechnung richten würde, denn hier gibt es Grenzen.
Folgende Fragen wären zu beantworten:
Wie hoch wäre die Summe?
Lohnt sich der Aufwand für diesen einen Auftrag?
Warum ist er so wichtig?

VG

addisonluna

Servus,

wenn noch im März diesen Jahres USt auf Rechnungen ausgewiesen wurde, gibt es insgesamt zwei Möglichkeiten:

(1) Umsatz im Vorjahr über 17.500 €
(2) Option zur Regelbesteuerung

In beiden Fällen ist es nicht möglich, noch im gleichen Jahr Umsätze auszuführen, auf die keine USt ausgewiesen wird - es sei denn, sie sind nicht steuerbar oder steuerbefreit.

Aber mit 19 I UStG ist da nix.

Schöne Grüße

MM

…und ich geb täglich mehrere USt-VA ab-und muss deswegen nicht ein mal zum „Amt“