Gewerbeabmeldung oder lieber Gewerbeummeldung?

Hallo,
ich bin seit einem Jahr als selbstständiger Promoter in der MSH (Media-Saturn Holding) tätig.
Bin Umsatzsteuerpflichtig und hab eine Rechner, ein Handy und eine Kamera über betriebliche Einnahmen abschreiben lassen und auch zum gegenrechnen der Umsatzsteuer verwendet.
Jetzt werde ich ab 01.10.2012 wieder eine Festanstellung aufnehmen.

Hier meine Fragen:

Ist eine Ummeldung in ein Kleingewerbe ohne Umsatzsteuerpficht möglich?
Weil ich gerne das Gewerbe weiterführen möchte, um Aufträge im Urlaub oder Nebentätig entgegen zu nehmen.
Die Einnahmen werden im sehr geringen Maße weiter geführt um ein bisschen das Taschengeld auf zu bessern.

Muss man Gelder ans Finanzamt zurück zahlen wenn man eine Gewerbeabmeldung beanträgt?
Wie zum Beispiel noch nicht vollstäntig abgeschriebene Waren, wie einen Rechner oder Handy was ich über den Steuerberater abgeschrieben lassen habe.

Sollten noch Fragen hinzukommen lasse ich euch dies gerne wissen ^^

Und vielen Dank schon mal im voraus

Hallo,

wenn du dieses Gewerbe weiterführen möchtest, sprich weiterhin damit Geld verdienst, ist eine Gewerbeabmeldung gar nicht möglich. Dies würde einer Betriebsaufgabe entsprechen (hier deine Frage: Bei einer Gewerbeabmeldung folgt grds die Betriebsaufgabe des aktiven Betriebs, es wird also nichts mehr vereinnahmt. Dieser ist zu versteuern, insb. die gemeinen Werte der Waren und der Betriebs-und Geschäftsausstattung abzgl. derer Buchwerte. Auf den daraus resultierenden Veräußerungsgewinn gibt es einen Freibetrag i.H.v 45.000, sofern Sie das 55. LJ vollendet haben. Der evtl. verbleibende Veräußerungsgewinn unterliegt dann noch zusätzlich einem besonders ermäßigtem Steuersatz).

Ansonsten: Bei Fortführung des Gewerbes ist eine umsatzsteuerliche Option zum Kleinunternehmer möglich. Dies bedeutet, dass auf die erzielten Erlöse keine Umsatzsteuer mehr an das FA abzuführen ist, andersherum aber auch, dass keine Vorsteuer mehr abzugsfähig ist.
Diese Option ist nur möglich, wenn die Bruttoumsätze im vorangegangenen Jahr 17.500 € nicht überstiegen haben.
Falls dies bei Ihnen der Fall war, müssten Sie folglich also nochmal ein Jahr warten und dann eben erst diesen Antrag beim FA stellen und solang weiterhin Ihre Voranmeldungen einreichen.

Ich hoffe ich habe Ihnen weiterhelfen können :wink:

mfg