Gewerbeabmeldung PKW als Privatübernahme

Ein Bekannter ist 56Jahre alt und ist selbstständig.
Nun kann er bei seinem Auftragsgeber fest eingestellt werden.
Nun würde er sein Gewerbe abmelden.
Er besitz einen Firmenwagen, den er dann Privat übernehmen würde.
Wie verbucht er es dann richtig?
Das PKW wurde im Januar 2022 für netto 19.000€ gekauft (vorsteuerabzug) mit einer Abschreibung von 4 Jahren.
Restwert ist jetzt zum Jahresende 9.600€ und der Zeitwert ca 14.000€ brutto
Wäre die Buchung so richtig?
320 an 4832 4.832€ Afa
320 an 2315 9.663€ Buchwert
8820 an 1800 14.000€ Zeitwert

daraus ergibt sich eine USt Zahlung von 2.235€ da abzugsteuer berechtigt war

Ist der Aufgabengewinn nicht steuerfrei (45.000€) und gilt nicht als Gewinn?

Das Gewerbe soll zum 31.12. abgemeldet werden. Die Übernahme des Pkw erst am 31.12. oder erst ab 01.01. ins Privat übernehmen?
In der EKSt kommt ja der Aufgabengewinn rein. Da würde doch die 14.000€ reinkommen?

Servus,

Das kommt drauf an.

Die Buchung einer Privatentnahme im laufenden Geschäftsbetrieb stellt keinen Aufgabegewinn dar. die ESt-Befreiung eines Aufgabegewinns bis zu einem Betrag von 45.000 € erfolgt auf Antrag, nicht irgendwie automatisch.

Darzustellen ist der Aufgabegewinn anhand einer Schlussbilanz und Vergleich aller Teilwerte von entnommenen Aktiva mit deren Buchwerten; keine Vermischung mit laufenden Geschäftsvorfällen.

Hinweis: Beim Fiskus wird zur Ermittlung von Teilwerten von Kraftfahrzeugen die Schwacke-Liste verwendet, obwohl dort die Ankaufspreise von Gebrauchtwagenhändlern ausgewertet sind, also viel zu niedrige Teilwerte ausgewiesen werden. Höher als der Wert lt. Schwacke-Liste braucht der Teilwert des Autos bei Betriebsaufgbe nicht sein.

Hinweis II: Der SKR 03 ist was fürs Museum - er ist seit 19.12.1985 (BiRiLiG) hoffnungslos veraltet.

Schöne Grüße

MM