Gewerbeabmeldung und Finanzamt

Hallo,

muss man über eine Gewerbeabmeldung das Finanzamt selbst informieren oder läuft das Behördenintern?

Gruß, Paran

Servus,

wie bei der Anmeldung auch erhalten alle Stellen, die das angeht, eine entsprechende Mitteilung vom Gewerbeamt, bei dem die Abmeldung erfolgt ist.

Ebenfalls wie bei der Anmeldung entfällt dadurch nicht die Verpflichtung, dem Finanzamt, der IHK und der Berufsgenossenschaft Bescheid zu sagen, aber das Bescheidsagen erübrigt sich durch die Mitteilung vom Gewerbeamt.

Schöne Grüße

MM

Erst einmal interessiert sich das Finanzamt im laufenden Jahr meist nicht besonders dafür, es sei denn, es gibt ein beträchtliches Betriebsvermögen und das Finanzamt will mit Vorauszahlungen die Besteuerung des Aufgabegewinns sichern. Wenn es nur ein „kleines“ Gewerbe ist, reicht normalerweise, die Betriebsaufgabe auf Nachfrage zu bestätigen und meist lassen sich die Finanzämter auch darauf ein, dass Angaben zum Aufgabegewinn (da flattert dir nämlich ein mehrseitiger Fragebogen ins Haus) erst mit der Einkommensteuererklärung gemacht werden.

Servus,

mit welchem Jahr sollte ein Aufgabegewinn denn sonst versteuert werden, wenn nicht mit dem Jahr der Betriebsaufgabe?

Schöne Grüße

MM

Es wird (zumindest von unseren Finanzämtern) immer schon vorab eine relativ ausführliche Stellungnahme angefordert (der Fragebogen), bei der entnommene Wirtschaftsgüter etcpp. abgefragt werden. Hier verweisen wir bei kleineren Mandaten auf die Jahreserklärung.

Ja genau, alle die von dir in irgendeiner Form profitieren kommen von alleine so auch das Finanzamt!

Hallo,

Äh - wie jetzt?

Gruß, Paran

Hallo,

dadurch, dass das Gewerbeamt sich kümmert, fällt die eigene Verpflichtung nicht weg, sondern erst durch den Eingang und die Bearbeitung der Kontrollmitteilung des Gewerbeamts.

Wenn auf diesem Weg was verkehrt läuft, ist der Gewerbetreibende nicht aus der Pflicht.

Schöne Grüße

MM