Hallo, also habe ein Gewerbe am 21.5.10 zum 31.5.10 abgemeldet. kann man diese abmeldung zurückziehn und rückgängig machen? da das gewerbe nun doch noch 2 monate weiter geführt werden soll.danke. LG daniel
Hallo,
Wenn das Gewerbe abgemeldet wurde, ist es auch abgemeldet, so wie wenn man seinen Wohnsitz abmeldet. Zurücknehmen kann man das vermutlich nur am gleichen Tag, wenn nichts weiter verarbeitet wurde, die Abmeldung bekommen ja verschiedene andere Stellen übermittelt. Bleibt also wohl nur das erneute Anmelden des Gewerbes. Aber ein Anruf beim Amt dürfte sämtliche Unklarheiten beseitigen
danke dann ruf ich mal an …
danke
dann ruf ich mal an …
Gut dass es Internetforen gibt SCNR
TM
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