Gewerbeabmeldung

Hallo Ihr Spezies ! :smile:
Habe da mal nen paar kleine Fragen bezüglich Gewerbeabmeldung.
Nebenberuflich habe ich seit 1,5 Jahren ein Gewerbeangemeldet.
Nun bin ich aber aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt gezogen.
Um steuern zu sparen möchte ich mich in meiner alten Stadt abmelden.
Ist es auch zwingend notwendig mein Gewerbe dort abzumelden ?!

Wenn es so wäre, wäre es ja auch nicht weiter schlimm. Da ich denn einfach das Gewerbe in der neuen Stadt wieder anmelden würde. Habe jedoch gehört, dass man bei einer Gewerbeabmeldung dem zuständigen Finanzamt alle erhaltenden Vorsteuer beträge zurückzahlen muss!! Ist das richtig ?! wäre nämlich nicht gut, da ich im ersten Jahr ordentlich Minus gemacht habe ! :wink:

Vielen Dank schon mal für eure antworten…

Bis denn
Malte

Hi Malte,

wie wäre es mit „ummelden“ statt abmelden?

Außerdem mußt du beim Abmelden nur eine Schlussbilanz machen und daraufhin eine steuerliche Erklärung abgeben. Das mit dem Zurückzahlen haste wohl falsch verstanden.

gruss

Hallo Diskutanten,

Zurückzahlen erhaltener USt-Erstattungen geht in diesem Fall furchtbar schnell, wenn sich nämlich durch die Abmeldung wg. Betriebsaufgabe die Unternehmereigenschaft iSd § 1 (1) UStG als von vornherein zweifelhaft oder nicht gegeben herausstellt. Analoges gilt für die ESt-Wirkung negativer Einkünfte, die in dem Moment, wo die ganze Kiste sich als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht) outet. Also zwei Fragen trennen: Erstens Gewerbe ummelden bei Verlegung des Sitzes, Unterlassen ist eine OWi. Zweitens Gewerbe abmelden bei Betriebsaufgabe.

Schöne Grüße

MM

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Erstmal Danke für die Antworten.
JA das mit dem Zurückzahlen hört sich nicht gut an.
Wenn ich mich nun ummelde, wo muss ich mich denn melden.
HAb überall gelesen, dass man sich ab und anmelden muss.
Ziehe von Niedersachsen nach Hamburg. Ist denn ja nen ganz anderes Bundesland.
Mit einem Formular wird das denn wohl nix, da es ja ganz unterschiedliche Bestimmungen/Formulare in den einzelnen Bundesländern gibt, oder ?!
Das Finanzamt wechselt denn ja auch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das so über sich ergehen lassen.
Denn könnte man sich ja theoretisch immer ummelden wenn das mit der liebhaberei zu kritisch wird !!

Wäre nett wenn Ihr mir nochmal Hilfe geben könntet !

Hallo Malte,

Wenn ich mich nun ummelde, wo muss ich mich denn melden.

Alldieweil die Kontrolle der Gewerbeausübung den Zünften obliegt, sind heute deren Rechtsnachfolger, die Kommunen, zuständig. Wie die jeweilige städtische Behörde heißt (Ordnungsamt, Bürgerdienste etc.), wechselt, aber die erste Anlaufstelle ist immer die Gemeinde.

Mit einem Formular wird das denn wohl nix, da es ja ganz
unterschiedliche Bestimmungen/Formulare in den einzelnen
Bundesländern gibt, oder ?!

Ist auf jeden Fall leichter, das Formular der jeweils lokalen Behörde zu benutzen. Jede Behörde arbeitet flüssiger bei mundgerechter Aufbereitung des Vorganges.

Das Finanzamt wechselt denn ja auch. Ich kann mir nicht
vorstellen, dass die das so über sich ergehen lassen.

Bei An-/Abmeldung informiert die Gemeindebehörde alle anderen betroffenen Stellen (Berufsgenossenschaft, Finanzamt etc.). Obwohl theoretisch eine unabhängige Anzeigepflicht besteht, ist dieser Weg am einfachsten, weil es dann bei den Finanzämtern nur einen Vorgang gibt, also keine Doppelerfassung etc. Erst wenn eine Weile nichts passiert, bist Du als Stpfl gehalten, einmal nachzuhaken, ob da was schepp gelaufen ist.

Denn könnte man sich ja theoretisch immer ummelden wenn das
mit der liebhaberei zu kritisch wird !!

Keine Sorge: Einmal erfaßt - immer dabei. Das neue Betriebsstättenfinanzamt übernimmt den kompletten Vorgang vom bisherigen. Aus dem Verein kann man nicht austreten. Zum Trost: In der Abgabenordnung kann man sich Sanktionen bloß durch Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz einhandeln.

Schöne Grüße!

MM

Hallo MArtin !
Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.
Deine Antworten sind sicher alle richtig, jedoch würde ich mich freuen, könntest du sie auf meine Situation konkretisieren.

  • Muss ich mich in meiner ex-gemeinde ummelden oder in der neuen (Hamburg) ?

  • Denke, dass das mit dem Ummelden nur geht, wenn ich innerhalb der Gemeinde umziehe ?! Oder sorgt meine neue Gemeinde dafür, dass in Hamburg alles weitere veranlasst wird ? Muss ich mich in in der Halten Gemeinde ummelden und zusätzlich in der neuen anmelden ?!

  • Egal obs ein „Überfinanzamt“ gibt oder nicht, muss ich damit rechnen zunächst meine „Schulden“ in der alten gemeinde begleichen zu müssen, ehe ich mit meiner Firma in eine andere Gemeinde/Stadt wechsel ?

Sorry, dass ich damit so nerve, aber mir ist das wirklich wichtig. Theoretisch verstehe ich ja deine Antworten, aber kann sie noch nicht ganz im Bezug auf mich bringen.

Vielen Dank

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  • Muss ich mich in meiner ex-gemeinde ummelden oder in der
    neuen (Hamburg) ?

Kennst du eine Wohnortummeldung? Die Gwerbeummeldung funktioniert genauso.

Du meldest dich in deinem Wohnort ab und bekommst einen Durchschlag, den du an deinem neuen Wohnort vorlegst, dazu die Gewerbeanmeldung, die dann dort umgeschrieben(neuausgestellt) wird.

  • Denke, dass das mit dem Ummelden nur geht, wenn ich
    innerhalb der Gemeinde umziehe ?! Oder sorgt meine neue
    Gemeinde dafür, dass in Hamburg alles weitere veranlasst wird
    ?

ein selbständiger Unternehmer muss und sollte alles selbst machen, daß seine Firma in ordentlichen Rahmenbedingungen arbeitet!!! Tu es selbst, dann püassieren die wenigsten Fehler.

Muss ich mich in in der Halten Gemeinde ummelden und

zusätzlich in der neuen anmelden ?!

JAU!

  • Egal obs ein „Überfinanzamt“ gibt oder nicht, muss ich damit
    rechnen zunächst meine „Schulden“ in der alten gemeinde
    begleichen zu müssen, ehe ich mit meiner Firma in eine andere
    Gemeinde/Stadt wechsel ?

Du machst zum Jahresende deine Steuererklärung an dem dann zuständigen Finanzamt. Dat isses.

gruss

Hallo Malte,

Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.

Das liegt meistens nicht an einer unklaren Frage, sondern an einer verblasenen Antwort…

  • Muss ich mich in meiner ex-gemeinde ummelden oder in der
    neuen (Hamburg) ?

In beiden, leider. Bei der früheren Gemeinde ist das formulartechnisch der gleiche Vorgang wie eine Abmeldung wegen Betriebsaufgabe, aber an einer anderen Stelle das „Zutreffende ankreuzen“ und dazu Angabe der neuen Gemeinde HH.

  • Denke, dass das mit dem Ummelden nur geht, wenn ich
    innerhalb der Gemeinde umziehe ?! Oder sorgt meine neue
    Gemeinde dafür, dass in Hamburg alles weitere veranlasst wird
    ? Muss ich mich in in der Halten Gemeinde ummelden und
    zusätzlich in der neuen anmelden ?!

Ja, die zwei Gänge sind nicht zu vermeiden, falls nicht HH mit Niedersachsen in geeigneter Weise kooperiert. Am ehesten könnte möglich sein, daß die Gemeinde, die die neue Meldung annimmt, bei der bisherigen die Abmeldung besorgen kann; umgekehrt sicher nicht (vgl. Einwohnermeldewesen) Daher vielleicht zuerst in HH zum Amt und dort das Gewerbe anmelden und gleich nachfragen, ob die Abmeldung bei der Gemeinde in Niedersachsen von Amts wegen erledigt werden kann.

  • Egal obs ein „Überfinanzamt“ gibt oder nicht, muss ich damit
    rechnen zunächst meine „Schulden“ in der alten gemeinde
    begleichen zu müssen, ehe ich mit meiner Firma in eine andere
    Gemeinde/Stadt wechsel ?

Steuerschulden? Ja. Die werden nicht von einer Finanzkasse zur nächsten weitergegeben, aber sie finden Dich. „Schulden“ im übertragenen Sinne, nämlich Verlustvorträge aus Gewerbebetrieb? Nein, die werden weiter vorgetragen, die Veranlagung zu ESt und GewSt ist vom Sitz des Gewerbes unabhängig, soweit dieser im Inland verbleibt. Schulden im Sinn der Bringschuld für die Steuererklärungen: Alle Erklärungen, egal für welchen Zeitraum, immer bloß beim aktuell zuständigen FA abgeben. Die Übergabe der Akte vom bisherigen ans neue FA ist erkennbar am Zugang eines Schreibens „Mitteilung der Steuernummer“, die ändert sich nämlich mit dem neuen FA. Von diesem Zeitpunkt an geht alles (außer noch von der alten FinKa geführte Beitreibungsmaßnahmen, vgl. oben „Steuerschulden“) bloß noch ans neue FA.

Sorry, dass ich damit so nerve, aber mir ist das wirklich
wichtig. Theoretisch verstehe ich ja deine Antworten, aber
kann sie noch nicht ganz im Bezug auf mich bringen.

Das schadet nichts, ich mach überall Reklame damit, daß ich fummelige Begriffe verständlich erklären kann, also nerv solange, bis Du wirklich weißt was Sache ist.

Schöne Grüße

MM

Okay ich fasse nochmal zusammen, was ich tun werde.
Könnt es enn ja noch kommentieren. wäre nett…

  1. Ich gehe am 27.09. zu meinem Bürgerbüro (Alter Wohnort) melde mich zum 30.09. als Person ab und mein Gewerbe, mit dem Zusatz, dass ich umziehe und mich deshalb nur Ummelde auch zum 30.9… Bekomme dadurch wahrscheinlich zwei durchschläge!
  • Was machen die dann mit meinem Perso ??! Da steht doch die jetzt nicht mehr gültige Adresse drauf ??!

  • Von denen wird in die Wege geleitet, dass die Finanzämter wechseln.

  1. Ich gehe am 30.09. nach Hamburg, melde mich mit Vermerk auf die Durchschläge und meiner Einzugsbestätigung des Vermieters zum 1.10. sowohl als Person als auch als Gewerbe neu an.
  • habe ich denn noch meinen Perso, dass die da nen Aufkleber mit der neuen Adresse drauf machen ?!
  1. Meine Umsatzsteueranmeldung für den Monat September schicke ich noch an mein altes Finanzamt.

  2. Im laufe des Monats erhalte automatisch Post vom neuen Finanzamt, dass sich die Steuernummer geändert hat. Nun bin ich beim neuen FA und kann denn im November die Umsatzsteueranmeldung für Oktober bereits zum neuen Finanzamt schicken.

Eigentlich doch richtig oder ?
Unsicher bin ich mir nur bei der Geschichte mit dem Personalausweis.

Hallo Malte,

  1. Ich gehe am 27.09. zu meinem Bürgerbüro (Alter Wohnort)
    melde mich zum 30.09. als Person ab und mein Gewerbe, mit dem
    Zusatz, dass ich umziehe und mich deshalb nur Ummelde auch zum
    30.9… Bekomme dadurch wahrscheinlich zwei durchschläge!

Ja.

  • Was machen die dann mit meinem Perso ??! Da steht doch die
    jetzt nicht mehr gültige Adresse drauf ??!

Den nimmst du wieder mit. Neue Adresse kommt bei der Anmeldung drauf.

  • Von denen wird in die Wege geleitet, dass die Finanzämter
    wechseln.

Ja, die Abmeldung wird von dort ans bisherige FA gegeben.

  1. Ich gehe am 30.09. nach Hamburg, melde mich mit Vermerk auf
    die Durchschläge und meiner Einzugsbestätigung des Vermieters
    zum 1.10. sowohl als Person als auch als Gewerbe neu an.

Ja, und jetzt bekommt das neue FA auch die Mitteilung betreffend das Gewerbe und auch, woher der Gewerbebetrieb „zugezogen“ ist.

  • habe ich denn noch meinen Perso, dass die da nen Aufkleber
    mit der neuen Adresse drauf machen ?!

Ja. Die Lachnummer mit dem Päpper drauf läuft wie immer.

  1. Meine Umsatzsteueranmeldung für den Monat September schicke
    ich noch an mein altes Finanzamt.

Ja, und auch die für die kommenden Monate, solange bis das FA HH-sonstewie die neue StNr. mitgeteilt hat

  1. Im laufe des Monats

wahrscheinlich, ziemlich sicher aber noch in diesem Jahr

erhalte automatisch Post vom neuen
Finanzamt, dass sich die Steuernummer geändert hat. Nun bin
ich beim neuen FA und kann denn im November die
Umsatzsteueranmeldung für Oktober bereits zum neuen Finanzamt
schicken.

oder eine spätere, jedenfalls die erste, nachdem die neue StNr. bekannt gegeben wurde

Eigentlich doch richtig oder ?
Unsicher bin ich mir nur bei der Geschichte mit dem
Personalausweis.

Den darf Dir keiner abnehmen. Bevor es die vielen schönen Kameras und Datenbanken gab, wurde jeder, der bei einer Routinekontrolle ohne Perso erwischt wurde, sofort standrechtlich erschossen. Theoretisch ist das immer noch so, deswegen ist bei allen Verwaltungsabläufen dafür gesorgt, daß Du nie ohne Perso bleibst.

Schöne Grüße

MM

so war es bei mir
Hallo!

Ich hatte auch einige Jahre ein Gewerbe nebenberuflich. Während dieser Zeit bin ich 2 Mal umgezogen (Niedersachsen-Hamburg-Bremen).

Ich habe dann das Gewerbe abgemeldet und als Grund den Umzug bzw. Verlegung des Betriebes angegeben und in der neuen Stadt neu angemeldet. Steuerlich war es so, dass ich einen Fragebogen vom FA bekommen habe die auch den Grund der Abmeldung wissen wollten und was mit dem Betriebsvermögen passiert. Wieder die Angabe Betriebsverlegung und Ruhe ist.
Bei der Steuererklärung dann am besten einen Steuerberater hinzuziehen.
War alles jedenfalls kein Problem.

gruss

Frank E.