Hallo Malte,
Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.
Das liegt meistens nicht an einer unklaren Frage, sondern an einer verblasenen Antwort…
- Muss ich mich in meiner ex-gemeinde ummelden oder in der
neuen (Hamburg) ?
In beiden, leider. Bei der früheren Gemeinde ist das formulartechnisch der gleiche Vorgang wie eine Abmeldung wegen Betriebsaufgabe, aber an einer anderen Stelle das „Zutreffende ankreuzen“ und dazu Angabe der neuen Gemeinde HH.
- Denke, dass das mit dem Ummelden nur geht, wenn ich
innerhalb der Gemeinde umziehe ?! Oder sorgt meine neue
Gemeinde dafür, dass in Hamburg alles weitere veranlasst wird
? Muss ich mich in in der Halten Gemeinde ummelden und
zusätzlich in der neuen anmelden ?!
Ja, die zwei Gänge sind nicht zu vermeiden, falls nicht HH mit Niedersachsen in geeigneter Weise kooperiert. Am ehesten könnte möglich sein, daß die Gemeinde, die die neue Meldung annimmt, bei der bisherigen die Abmeldung besorgen kann; umgekehrt sicher nicht (vgl. Einwohnermeldewesen) Daher vielleicht zuerst in HH zum Amt und dort das Gewerbe anmelden und gleich nachfragen, ob die Abmeldung bei der Gemeinde in Niedersachsen von Amts wegen erledigt werden kann.
- Egal obs ein „Überfinanzamt“ gibt oder nicht, muss ich damit
rechnen zunächst meine „Schulden“ in der alten gemeinde
begleichen zu müssen, ehe ich mit meiner Firma in eine andere
Gemeinde/Stadt wechsel ?
Steuerschulden? Ja. Die werden nicht von einer Finanzkasse zur nächsten weitergegeben, aber sie finden Dich. „Schulden“ im übertragenen Sinne, nämlich Verlustvorträge aus Gewerbebetrieb? Nein, die werden weiter vorgetragen, die Veranlagung zu ESt und GewSt ist vom Sitz des Gewerbes unabhängig, soweit dieser im Inland verbleibt. Schulden im Sinn der Bringschuld für die Steuererklärungen: Alle Erklärungen, egal für welchen Zeitraum, immer bloß beim aktuell zuständigen FA abgeben. Die Übergabe der Akte vom bisherigen ans neue FA ist erkennbar am Zugang eines Schreibens „Mitteilung der Steuernummer“, die ändert sich nämlich mit dem neuen FA. Von diesem Zeitpunkt an geht alles (außer noch von der alten FinKa geführte Beitreibungsmaßnahmen, vgl. oben „Steuerschulden“) bloß noch ans neue FA.
Sorry, dass ich damit so nerve, aber mir ist das wirklich
wichtig. Theoretisch verstehe ich ja deine Antworten, aber
kann sie noch nicht ganz im Bezug auf mich bringen.
Das schadet nichts, ich mach überall Reklame damit, daß ich fummelige Begriffe verständlich erklären kann, also nerv solange, bis Du wirklich weißt was Sache ist.
Schöne Grüße
MM