habe mal eine Frage zur Gewerbeanmeldung.
Ein Bekannter von mir, möchte Geld verdienen bei einer Cam-Chat-Community. Also sozusagen als Darsteller vor einer Live-Kamera.
Das Gewerbeamt nimmt das aber so nicht an. Sie meinen, das sollte er z.B. Online-Handel nennenn (Handel mit Bildern oder so), dann geht es.
Hat das Gewerbeamt Recht oder könnte es später Probleme geben?
Ganz grob gesagt ist es völlig egal, wie du dein Gewerbe nennst. Das Gewerbeamt ist - wie der Name schon sagt - ein Amt, welches in Schubladen und Rastern denkt. Neues irgendwo zu katalogisieren fällt schwer und bringt die bestehende Ordnung nur durcheinander. Und da das Gewerbeamt letztendlich Bericht nach oben (bzw. Berlin) erstatten muss, wieviel Neuanmeldungen es in der Kategorie A1.1.1.a gibt, muss es deine Neuanmeldung halt irgendwo in ein vorhandenes Raster pressen.
Für die Praxis bedeutet dies, dass du dir am besten eine Gewerbeanmeldung suchst, du dein Gebiet am weiträumigsten abdeckst. Denn um so schwammiger das Berufsfeld lautet, desto mehr kannst du dahinter agier, ohne dass dir einer dazwischenredet. Also nicht „Verkauf von grünen Damenslips mit roten Schleifen an Frauen zwischen 34 und 38“. Der Vorschlag „Online-Handel“ passt daher m.E. schon ganz gut und dürfte keinerlei negativen Auswirkungen haben.
Ein Bekannter von mir, möchte Geld verdienen bei einer
Cam-Chat-Community. Also sozusagen als Darsteller vor einer
Live-Kamera.
Das ist doch eindeutig eine künstlerische Darstellung und fällt damit unter den Bereich „Freiberufler“ *g*
Da kann dann keiner was gegen machen. „künstlerische Darstellung von Personen und Objekten“ können die nicht einsortieren und schicken dich dann einfach zum Finanzamt… Gewerbeschein (glaube ich) nicht nötig.