Gewerbeangemeldet und keine Rückmeldung

Hallo,

ich habe zum 01.10. bei meiner Gemeinde mein Nebengewerbe angemeldet und wurde belehrt erst nach der Post vom Finanzamt anzufangen Rechnungen etc. zu schreiben (möchte mit MwSt. arbeiten)

Eine Kopie der Anmeldung mit Anschreiben haben ich gleich an das Finanzamt geschickt, mit dem Erfolgt, dass mir seit 4 Wochen mitgeteilt wird, dass erst mit den Originalen eine Bearbeitung möglich ist und dies warscheinlich bis Anfang nächsten Jahres dauert, da ja bald der Jahresschluss ist.

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Und nun?

Danke schon mal für Eure Antworten!

Liebe Grüsse,

Sabrina

Hi Sabrina,

ich habe zum 01.10. bei meiner Gemeinde mein Nebengewerbe
angemeldet und wurde belehrt erst nach der Post vom Finanzamt
anzufangen Rechnungen etc. zu schreiben (möchte mit MwSt.
arbeiten)

Du hast dein Gewerbe angemeldet und du willst nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Es geht sofort los, so einfach ist das.
Die http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm#anmeld kennst du schon?

Eine Kopie der Anmeldung mit Anschreiben haben ich gleich an
das Finanzamt geschickt, mit dem Erfolgt, dass mir seit 4
Wochen mitgeteilt wird, dass erst mit den Originalen eine
Bearbeitung möglich ist und dies wahrscheinlich bis Anfang
nächsten Jahres dauert, da ja bald der Jahresschluss ist.

Hol dir persönlich den „Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung“ beim FA ab und versuche herauszufinden, wer dein Ansprechpartner ist. Notfalls kannst du das mit dem dann gleich persönlich besprechen.
Mal davon abgesehen, daß das FA ganz automatisch eine Mitteilung über die Anmeldung bekommt. Letztlich geht es ja nur um die Erteilung neuer Steuernummern.

mfg Ulrich

Hallo Sabrina,

diese Belehrung

angemeldet und wurde belehrt erst nach der Post vom Finanzamt
anzufangen Rechnungen etc. zu schreiben

ist nicht durch geltendes Recht gedeckt.

Die Unternehmereigenschaft im Sinn des UStG entsteht nicht durch die Anmeldung des Gewerbes und auch nicht durch die steuerliche Erfassung, sondern durch die Tatsache, dass der Unternehmer als Unternehmer handelt.

Die vorhandene Steuernummer kann ohne weiteres auf den Rechnungen verwendet werden. Sie kann auch noch in zehn Jahren mit der nach der steuerlichen Erfassung des Unternehmens vergebenen neuen Steuernummer in Verbindung gebracht werden.

Bloß eine USt-Identifikationsnummer gibts erst, wenn die steuerliche Erfassung erfolgt ist. Aber wie man die beschleunigt, hast Du ja schon erfahren.

Schöne Grüße

MM

Danke für die schnelle Hilfe :smile:

Habe mir das Formular gerade aus dem Internet geholt und werde damit dann am Montag vorstellig werden :smile:

Gruss,

Sabrina

Habe mir das Formular gerade aus dem Internet geholt und werde
damit dann am Montag vorstellig werden :smile:

So geht es am schnellsten.
Eventuell bekommst Du dann sofort die neue Steuernummer.
Wenn nicht gibt es ja vielleicht noch die bisherige.

Gruß,
JoKu