Hallo zusammen…
Aus meinem Bekanntenkreis wollen zwei Leute ein gemeinsames Gewerbe anmelden. Doch schon mit der Gewerbe-Anmeldung haben sie ein Problem, das bald bei ziemlich vielen Gründern vermehrt auftauchen könnte. Was tragen sie als Hauptniederlassung und was als Betriebsstätte ein, wenn ihre Arbeit hauptsächlich darin besteht, stets wechselnde freie Mitarbeiter per Teleworking für ihre Online-Projekte zu beschäftigen. Damit wäre die Bahn frei für eine stets wechselnde Betriebsstätte. Mit den Mobilbüro-Möglichkeiten von heutzutage wird für manch einen eine feste Betriebsstätte ebenfalls überflüssig, besonders wenn er viel unterwegs ist oder das Gewerbe nur als Nebengewerbe (also u.U. mal vom mobilen Büro aus, mal vom Internetcafé, mal von zu Hause, mal von der Schule/Hochschule…) ausgeübt wird, wie in dem Fall der Beiden.
Wird es vom Gewerbeamt akzeptiert, wenn sie unter Betriebsstätte „ortsunabhängig“ hinschreiben?
Und wie könnten sie sich auf die Hauptniederlassung einigen? Ich denke, einer von den beiden, muss mit seiner Wohnungsanschrift herhalten. Zur Not könnten sie sich ja noch eine beliebige Adresse ausdenken, eine Weiterleitung bei der Post dafür beantragen, und dann ist Ruhe. Aber ob das möglich ist…?
Schöne Grüße,
Mohamed.