Gewerbeanmedlung

Hallo,

ich habe seit einigen Jahren ein Gewerbe, dies läuft im eigenem Haus.
Nun werde ich in eine Mietwohnung umziehen und stelle mir die Frage, ob ich das Gewerbe dort neu anmelden muss. Würde ich dafür den Mietvertrag vorlegen müssen ?
Bedarf es in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters ?

Auch für eine freiberufliche Tätigkeit brauch man doch einen Schein,obwohl man grds. die Bürotätigkeiten im heimischen Büro ausführen wird.

Bei mir handelt sich hierbei im Moment um eine kleinere Nebentätigkeit. Sollte es sich besser entwickeln ist es ja immer noch möglich, in ein separates Büro zu gehen, doch im Moment wäre dies zuviel des Guten.

viele Grüsse
Doro

Hallo Doro,

Nun werde ich in eine Mietwohnung umziehen und stelle mir die
Frage, ob ich das Gewerbe dort neu anmelden muss.

Ummeldung ist fast der gleiche Vorgang wie Anmeldung.

Würde ich
dafür den Mietvertrag vorlegen müssen ?

Nein.

Bedarf es in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung des
Vermieters ?

Wenn im Vertrag steht, zu welchem Zweck die Räume vermietet sind, ja. Ob im Fall einer Nebentätigkeit, die die Nutzung der Wohnung nicht prägt, Ausnahmen möglich sind, können Dir die Spezis im Mietbrett sicherlich sagen.

Auch für eine freiberufliche Tätigkeit brauch man doch einen
Schein,obwohl man grds. die Bürotätigkeiten im heimischen Büro
ausführen wird.

??? Wenn Du „freiberuflich“ im Sinn des §18(1) EStG meinst: Kein Schein, sondern je nach Beruf unterschiedliche Zugangsbeschränkungen, z.B. Approbation bei Arzt und Apotheker. Was genau bedeutet „freiberuflich“ in dem Zusammenhang, in dem Du es verwendest?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

Nein, es handelt sich um die Softwareentwicklung. Die Beratungstätigkeit ist hierbei obligatorisch und so reicht dies nicht für eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des geannten §§. Das war von mir etwas missverständlich ausgedrückt, aber es ist so , dass ich die Erfahrung machen konnte, dass die Unternehmen eher interessiert sind, Tätigkeiten an Freelancer zu vergeben, als Festanstellungen zu vergeben. Mir kommt das insgesamt durchaus nicht ungelegen, denn der Verdienst ist dadurch besser und die Zeiteinteilung flexibler.

Viele Grüsse
Doro

Hallo nochmal,

schön, dass mal jemand Freude daran hat, ohne soziale Sicherung, Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsgesetz und dergleichen zu arbeiten. Das ist ja herich gut für die Zukunft.

Grundsätzlich betreibst Du damit einen Gewerbebetrieb. Wenn also die Wohnung explizit zu einem anderen Zweck vermietet ist, bedarf es der Genehmigung des Vermieters.

Die Du aber in diesem Fall - denke ich - ohne weiteres bekommen wirst, alldieweil dieses Gewerbe auf die technische Nutzung der Wohnung keinen Einfluss hat.

Was den Gang zur Gemeinde betrifft, ist die Ummeldung das gleiche Ritual wie seinerzeit die Anmeldung, aber (je nach Gemeinde) billiger.

Schöne Grüße

MM

Auch hallo,

schön, dass mal jemand Freude daran hat, ohne soziale
Sicherung, Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsgesetz und
dergleichen zu arbeiten. Das ist ja herich gut für die
Zukunft.

Für wessen Zukunft? Doro’s Zukunft hat gute Chancen… Und…für Alter, soziale Sicherung etc. wird sie schon sorgen, vertraue ihr :wink:

Was den Gang zur Gemeinde betrifft, ist die Ummeldung das
gleiche Ritual wie seinerzeit die Anmeldung, aber (je nach
Gemeinde) billiger.

Oder…wie in meinem Fall nun schon bei zwei Umzügen: Es gibt KEINE Gewerbeummeldung! Es ist jedes Mal eine Abmeldung und eine separate Anmeldung.

Schöne Grüße
Bonsai