Guten Tag,
muss ein Musiker, der bekanntlich freiberuflich tätig ist, ein Gewerbe anmelden wenn er bei Konzerten (bzw. allgemein im Rahmen eines Auftritts) auch Tonträger und evtl. auch Merchandising-Artikel (z.B. T-Shirts / Tassen etc.) verkaufen möchte. Ist der Verkauf dieser Artikel ebenfalls als Freiberufler möglich oder muss hierfür gesondert ein Gewerbe angemeldet werden (bzw. in diesem Falls wäre es ja dann ein Reisegewerbe?). Würde sich die Situation ändern, wenn darüber hinaus o.g. Artikel über ebay zum Verkauf angeboten würden?
Danke
Servus,
der Verkauf von Tonträgern etc. gehört nicht zu der freiberuflichen Tätigkeit des Musikers.
Das Anmelden des Gewerbes ist dabei gar nicht so kritisch, sondern (bei guter Ertragslage und hohem GewSt-Hebesatz) das Risiko, dass die gesamte unternehmerische Tätigkeit steuerlich dem Gewerbebetrieb zugerechnet wird, wenn die beiden Tätigkeiten nicht strikt und sauber voneinander getrennt werden. Beispiel (ein bissel überzeichnet): Mit dem Geld, das gestern abend aus dem Verkauf einer CD eingenommen worden ist, darf nicht heute nachmittag ein Plektrum gekauft werden, sonst wird die ganze Musiktertätigkeit zum Gewerbebetrieb.
Schöne Grüße
MM
Problematisch wenn Handelsware draus wird.
muss ein Musiker, der bekanntlich freiberuflich tätig ist,
Meistens schon, es gibt auch angestellte Musiker.
ein Gewerbe anmelden wenn er bei Konzerten (bzw. allgemein im
Rahmen eines Auftritts) auch Tonträger und evtl. auch
Merchandising-Artikel (z.B. T-Shirts / Tassen etc.) verkaufen
möchte. Ist der Verkauf dieser Artikel ebenfalls als
Freiberufler möglich oder muss hierfür gesondert ein Gewerbe
angemeldet werden (bzw. in diesem Falls wäre es ja dann ein
Reisegewerbe?).
Wenn der Musiker auf Nr. Sicher gehen will, macht er es so wie die Stars, die gründen dafür eine eigene Merchandising-Firma.
Würde sich die Situation ändern, wenn darüber
hinaus o.g. Artikel über ebay zum Verkauf angeboten würden?
Hier wird ein Gewerbe draus. Der Anbieter ist dann Händler also gewerblicher Verkäufer von Ware!
Ansonsten ist es durch strittig zu sehen, wenn der Freiberufler eigene Werke vertreibt. Beispiel: Der freiberufliche Architekt fertigt seine Pläne auf Papier oder DVD oder sonst wie und liefert sie zum Auftrag dazu. Das ist freiberuflich. Der freiberufliche Lehrer gibt seinen Schülern eine CD mit seinen gefertigten Lehrinhalten dazu. Das ist bleibt freiberuflich.
Wird das Werk des Freiberuflers/Künstlers vervielfältigt und vertrieben ist das gewerblich. Deshalb verlegt ja ein freiberuflicher Buchautor sein Werk nicht selbst, sonder überlässt das dem gewerblichlich handelnden Verlag.
Während sich bei der selbstbesungenen CD noch streiten ließe, liegt der Fall bei sog. Merchandising-Products klar auf der Hand. Das T-Shirt des Sängers ist nicht mehr auf dessen künslerisches Gesangswerk zurückzuführen. Das ist eine Handelsware!